Geld für den Notfall zurücklegen
Kolumne Wie viel sollte auf dem Konto liegen, falls mal was kaputt geht? Und lohnt sich immer eine Neuanschaffung?
Als Auszubildende reicht Lauras Geld für die Miete, Nebenkosten und ein paar Extras. Trotzdem sollte die 18-Jährige für ungeplante Anschaffungen Geld zurücklegen.
● Notgroschen anlegen Wenn die Waschmaschine plötzlich den Geist aufgibt, der Kühlschrank streikt oder das Smartphone-Display dunkel bleibt, können Neukauf oder Reparatur teuer sein. Ohne Notgroschen hat Laura ein Problem. Gut ist es, wenn sie sich einen Puffer von zwei bis drei Monatsgehältern zulegt, um solche Ausgaben stemmen zu können.
● Geld parken Noch hat die Auszubildende kaum Geld auf der hohen Kante. Also heißt es: sparen, und zwar indem Laura monatlich einen festen Betrag zurücklegt – etwa fünf Prozent ihres Nettoeinkommens und dazu ein Drittel von Geldgeschenken, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Unterm Kopfkissen hat das Ersparte nichts zu suchen. Am besten parkt es auf einem Tagesgeldkonto. Zinsen gibt es dort zwar momentan nicht, dafür kann Laura jederzeit auf ihr Geld zugreifen. Die Summe wird auf ein sogenanntes Referenzkonto überwiesen, meist das Girokonto.
● Neukauf oder Reparatur? Ist der Fernseher oder ein Haushaltsgerät kaputt, muss nicht gleich das ganze Ersparte draufgehen. Manchmal lohnt es sich, das Gerät reparieren zu lassen, vor allem wenn es noch relativ neu ist. Oft ist eine Neuanschaffung aber kaum teurer als eine Reparatur. Im Falle eines Kühlschranks empfiehlt es sich etwa, ihn nach zehn bis 15 Jahren auszutauschen. Ein Neuer verbraucht viel weniger Energie. Das spart wieder Geld.
● Finger weg von der Geräteversicherung Beim Kauf eines neuen Smartphones oder Tablets wird Laura vielleicht eine Geräteversicherung angeboten. Zum Schutz, falls sie das Handy fallen lässt oder es gestohlen wird. Klingt wunderbar, doch leider nutzen solche Policen wenig. Handyversicherungen sind kostspielig – für ein 1000 Euro teures Smartphone fallen bis zu 300 Euro pro Jahr an –, außerdem greifen sie in vielen Fällen nicht. Vor allem einfache Geräteversicherungen decken häufig nicht den Schaden durch Diebstahl ab – oder sie verlangen dafür noch höhere Beiträge. Einige beinhalten eine hohe Selbstbeteiligung oder zahlen nicht bei Bedienfehlern. Und für kaputte Kleinteile muss die Auszubildende sowieso selbst aufkommen.
Anhand der fiktiven Auszubildenden Laura erklären Experten der Verbraucherzentrale, worauf junge Menschen achten sollten, wenn sie von daheim ausziehen.