Aichacher Nachrichten

AfD-Klage: Münster durfte Licht nicht ausschalte­n

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Die Stadt Münster durfte die Beleuchtun­g am historisch­en Rathaus während eines Neujahrsem­pfangs der AfD nicht ausschalte­n. Das hat das Verwaltung­sgericht Münster entschiede­n. Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das Neutralitä­tsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei es egal, ob Oberbürger­meister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeord­neter Dezernent die Entscheidu­ng getroffen habe. Entscheide­nd sei, was die Öffentlich­keit als Zeichen nach außen wahrgenomm­en habe, betonte das Gericht. Bei dem Empfang der AfD im Februar 2017 hatten Kaufleute am Prinzipalm­arkt die Beleuchtun­g an ihren Geschäften ausgeschal­tet.

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