So ist die Rechtslage
● Seit Oktober 2017 gilt der Paragraf 315 d des Strafgesetzbesuchs. Er wurde eingeführt, nachdem bei mehreren illegalen Rennen Menschen getötet und schwer verletzt worden sind. Der Paragraf stellt „verbotene Kraftfahrzeugrennen“unter Strafe. Die Teilnahme an einem solchen Rennen wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Wer damit Leib und Leben einer Person gefährdet, muss sogar mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Bei einer gravierenden Verletzung oder beim Tod einer Person durch ein solches Rennen erhöht sich die mögliche Strafe auf bis zu zehn Jahre.
● Ein Rennen muss nicht organisiert sein. Die Gerichte werten auch sogenannte spontane Ampelrennen als illegales Rennen. Es müssen auch nicht mehrere Fahrzeuge beteiligt sein. Es reicht auch eine Fahrt eines Autos „gegen die Uhr.“(jöh)