Aichacher Nachrichten

So ist die Rechtslage

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● Seit Oktober 2017 gilt der Paragraf 315 d des Strafgeset­zbesuchs. Er wurde eingeführt, nachdem bei mehreren illegalen Rennen Menschen getötet und schwer verletzt worden sind. Der Paragraf stellt „verbotene Kraftfahrz­eugrennen“unter Strafe. Die Teilnahme an einem solchen Rennen wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Wer damit Leib und Leben einer Person gefährdet, muss sogar mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Bei einer gravierend­en Verletzung oder beim Tod einer Person durch ein solches Rennen erhöht sich die mögliche Strafe auf bis zu zehn Jahre.

● Ein Rennen muss nicht organisier­t sein. Die Gerichte werten auch sogenannte spontane Ampelrenne­n als illegales Rennen. Es müssen auch nicht mehrere Fahrzeuge beteiligt sein. Es reicht auch eine Fahrt eines Autos „gegen die Uhr.“(jöh)

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