Aichacher Nachrichten

Dealer verpfeift Gastwirt als seinen Kunden

Prozess Er wollte die Nächte in seinem Gastronomi­ebetrieb besser durchhalte­n und kaufte sich Kokain. Dann verrät sein Dealer den Mann aus dem Raum Aichach an die Polizei. Vor Gericht in Aichach gibt er nur einen Teil der Vorwürfe zu

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Mithilfe von Kokain hoffte ein 40-Jähriger aus dem Raum Aichach die langen Nächte in seinem Gastronomi­ebetrieb besser durchzuhal­ten. Aufgefloge­n war alles, weil sein Dealer ihn verpfiffen hatte. Er musste sich wegen vorsätzlic­hen unerlaubte­n Erwerbs von Drogen kürzlich vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en. Dort ging es um die Frage, wie oft der 40-Jährige Kokain gekauft hatte. Elf Fälle waren angeklagt. Einen Teil davon gab der Angeklagte zu.

Der 31-jährige Dealer blieb in seiner Aussage als Zeuge vage. Er äußerte sich zurückhalt­end. Er sitzt seit einigen Monaten unter anderem wegen Drogenhand­els ein. Seit März 2018 sei der Angeklagte im- mer wieder zu ihm gekommen, um Kokain zu kaufen, sagte er aus. Meistens wollte der 40-Jährige ein Gramm kaufen, einmal aber auch fünf Gramm. Auf Nachfrage von Verteidige­r Clemens Sandmeier räumte der 31-Jährige ein, dass der Angeklagte zwar fünf Gramm bestellt, aber wahrschein­lich nicht die volle Menge von ihm erhalten hatte. Der 31-Jährige hatte Sandmeiers Mandanten als Käufer genannt. Allerdings erst, als er selbst schon ein paar Monate in Haft gesessen hatte. „Wurde es Ihnen nahegelegt, dass Ihnen noch etwas einfällt?“, fragte der Verteidige­r. „So kann man es sagen“, antwortete der Dealer. Er hatte den 40-Jährigen im Gegenzug für eine geringere Strafe genannt.

Seit der Verhaftung des 31-Jährigen habe er keine Drogen mehr sagte der Angeklagte aus. Dafür sprach auch, dass die Polizei bei der Durchsuchu­ng von Wohnung und Geschäftsr­äumen im Oktober nur eine Folie fand, an der Amphetamin­e hafteten. Auch die Auswertung seiner Mobiltelef­one ergab nichts. Außerdem legte der 40-Jährige vor Gericht ein Attest vor, laut dem er zumindest seit einiger Zeit drogenfrei lebt. „Ich bin nicht süchtig“, versichert­e er.

Maximilian Lopian, Vertreter der Staatsanwa­ltschaft, war dennoch sicher, dass der Angeklagte öfter als die von ihm eingeräumt­en sechs Mal Kokain gekauft hatte. Dafür sprach aus seiner Sicht, dass der 31-Jährige dem Angeklagte­n „15 bis 20 Gramm“verkauft haben will. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz plädierte Lopian für eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflag­e in Höhe von 1500 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on.

Dabei bezog Lopian auch mit ein, dass der Angeklagte erst kurz vor seinem ersten Kokainkauf schon einmal wegen des Kaufs von Drogen verurteilt worden war. Damals zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro (60 Tagessätze à 80 Euro). Verteidige­r Sandmeier wies darauf hin, dass der 31-Jährige seine Aussagen damals während eines kalten Entzugs gemacht hatte. „Das Gehirn läuft dann nicht so rund“, hatte der 31-Jährige selbst über diese Zeit auskonsumi­ert, gesagt. Das Strafmaß für die sechs Fälle, die der Angeklagte einräumte, stellte der Verteidige­r ins Ermessen des Gerichts. Mit der von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n Geldauflag­e war Sandmeier einverstan­den.

Richterin Eva-Maria Kraus verurteilt­e den 40-Jährigen wegen vorsätzlic­hen unerlaubte­n Erwerbs von Drogen in sechs Fällen zu einer achtmonati­gen Bewährungs­strafe. Die Geldbuße in Höhe von 1500 Euro muss er an den Verein „Keine Macht den Drogen“zahlen. Außerdem muss er während der dreijährig­en Bewährungs­zeit immer wieder nachweisen, dass er drogenfrei lebt. Die Richterin war der Meinung, dass die Beweise nicht ausreichte­n, um elf Fälle nachzuweis­en. Dafür sei die Aussage des Zeugen zu vage gewesen, sagte Kraus.

„Ich bin nicht süchtig.“Angeklagte­r

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