24-Jähriger bricht in Wettbüro ein: Half ihm sein Freund?
Justiz Ein Angeklagter räumt die Tat ein, der andere weist die Schuld von sich. Welche Rolle ein Saufkumpan spielt
Neuburg Es liest sich wie ein Krimi, was sich im Juli 2018 in Schrobenhausen abgespielt hat. Ein 24-Jähriger soll das Fenster eines Wettbüros aufgehebelt haben. Anschließend – so wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor – soll er rund 4000 Euro gestohlen haben. Auf seiner Flucht haben Zeugen beobachtet, wie er in das Auto eines 29-Jährigen gestiegen ist. Die beiden Männer aus Augsburg mussten sich nun vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.
Zumindest was den 24-Jährigen betrifft, schien der Fall schnell ge- zu sein: Über seinen Anwalt Jörg Seubert ließ er verlauten, dass er den Einbruch einräumt. Zu drückend war die Beweislast: Denn der junge Mann war nicht nur auf Kameraaufnahmen zu sehen, sondern eine Zeugin fand unweit des Tatortes auch eine Sturmhaube. Die DNA darauf stimmte mit der des 24-Jährigen überein.
Da zumindest dieser Teil der Tat geklärt war, ging es darum, inwieweit der 29-Jährige beteiligt war. Der wollte mit dem Einbruch nichts zu tun haben: „Ich war das gesamte Wochenende mit meinem Kumpel unterwegs und war überhaupt nicht in Schrobenhausen.“Gemeinsam seien sie durch Bars in Augsburg gezogen. Das Problem: Der besagte Kumpel wurde zwar von den Verteidigern telefonisch geladen, konnte aufgrund der kurzfristigen Anfrage aber nicht erscheinen.
Das hielt den 29-Jährigen aber nicht davon ab, weiter jede Schuld von sich zu weisen. Verdächtig war nämlich auch, dass er damals knapp 4000 Euro Bargeld bei sich hatte. Doch auch darauf hatte er vor Gericht eine Antwort parat: „Meine Verlobte hat mir 2500 Euro geliehen für Anwaltskosten in einer anderen Sache und der Rest stammte von eiklärt nem Handyverkauf.“Zumindest den ersten Teil bestätigte seine Verlobte – selbst Juristin – als Zeugin.
Zu Diskussionen führte die Aussage eines weiteren Zeugen. Er half am Wochenende der Tat in der Augsburger Bar aus, in der der 29-jährige Angeklagte angeblich die ganze Nacht feierte. Tatsächlich konnte er sich an den Beschuldigten erinnern. In der Verhandlung beteuerte der Zeuge, dass es sich um den frühen Samstagmorgen des 21. Juli gehandelt hat – die Nacht, in der auch der Einbruch stattgefunden hat. In der Polizeiaussage wenige Tage nach der Tat sagte er jedoch, dass er am frühen Sonntagmorgen mit dem Angeklagten geredet habe.
Als der Vorsitzende Richter Christian Veh mehrmals nachhakte, wurde der Angeklagte ungehalten: „Sie fragen da fünf-, sechsmal nach. Dabei hat er es doch schon gesagt.“Das ließ der Richter nicht auf sich sitzen: „Wenn Sie der Meinung sind, dass ich unlauter handele, dann können Sie das gerne mit Ihren Anwälten besprechen.“
Da wohl nur der ominöse Saufkumpan des 29-Jährigen Klarheit bringen kann, ist noch kein Urteil gefallen. Die Verhandlung wird am 6. März fortgesetzt.