Maskenpflicht für behinderte Menschen?
Barbara Schöns geistig behinderte Tochter will ihre Maske nicht anbehalten. Was die Mutter vom Freistaat erwartet
Meitingen Sie sei eine Kämpferin, sagt Barbara Schön aus Meitingen (Landkreis Augsburg) über sich selbst. Für ihre Tochter Michaela, 20 Jahre alt und geistig behindert. Denn behinderte Menschen würden in der Politik oft außen vor gelassen. Das jüngste Beispiel dafür sei die Maskenpflicht, die seit Montag in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften in Bayern gilt.
Michaela möchte ihre Mund-Nasen-Bedeckung partout nicht anbehalten. „Wir üben und üben und tun – aber wenn sie die Maske nicht oben lässt, kann ich nichts machen“, sagt Barbara Schön. Auch mit Schals und anderen Kleidungsstücken habe sie es schon probiert – ohne Erfolg.
„Das Ganze scheitert schon allein daran, dass ich meinem Kind nicht erklären kann, was es eigentlich mit Corona auf sich hat“, sagt Schön.
Was die 55-Jährige möchte, ist eine eindeutige Verordnung. Auf die sie sich berufen kann, wenn ihre Tochter sich beim Einkaufen die Maske herunterreißt. „Die Strafe zahle ich sicher nicht“, sagt sie. Bisher habe sie aber noch keine klaren Antworten bekommen – weder von der Polizei noch von Ministerpräsident Markus Söder, dem sie eine E-Mail geschrieben habe. Mittlerweile sei sie schon etwas verzweifelt.
Eine ausdrückliche Regelung, die Menschen mit Behinderung von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, befreit, gebe es nicht, sagt eine Sprecherin des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf Nachfrage: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht im Einzelfall unzumutbar ist.“Zum Beispiel, wenn die Bedeckung zu Atemnot führe. Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müssten sie keine Sanktionierung befürchten: „Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Begleiter glaubhaft zu machen.“Hierfür könne ein Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest hilfreich sein, sagt die Ministeriumssprecherin.
Schön ärgert sich darüber, dass es bei der Maskenpflicht durchaus auch eindeutig geregelte Ausnahmen gebe. So müssen Kinder unter sechs Jahren Mund und Nase in der Öffentlichkeit nicht bedecken. „Die Begründung, dass sie zu klein sind und man es ihnen nicht erklären kann, stört mich besonders.“Denn bei behinderten Menschen sei dies im Grunde nicht anders: „Nur dass die Menschen eben nicht zu klein sind, sondern zu behindert, um das alles zu verstehen.“