Sehr weiblich
Die Justizministerin überrascht mit einem Entwurf ohne männliche Bezeichnungen
Berlin Der Vorgang ist zumindest ungewöhnlich: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat in ihrem Entwurf zum neuen Sanierungsund Insolvenzrecht ausschließlich die weibliche Form verwendet. Statt „Gesellschafter“heißt es in dem Text etwa durchgehend „Gesellschafterin“. Bundesinnenminister Horst Seehofer will das so nicht hinnehmen. Und auch die Wirtschaft ist empört. „Liebe Frau Lambrecht, suchen Sie sich bitte irgendein anderes Gesetz für solche Spielereien aus“, erklärte der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger.
„Die Zeit für ein reformiertes Insolvenzrecht, das Transparenz schafft, zerrinnt – aber das Bundesjustizministerium nimmt es nicht ernst“, sagte Steiger unserer Redaktion. Und weiter: „Wir müssen unbedingt verhindern, dass die unweigerlich auf uns zurollende Insolvenzwelle gesunde Unternehmen mitreißt. Dagegen muss das Bundesjustizministerium jetzt zügig die Dämme errichten.“In der Tat ist Eile geboten, denn das neue Gesetz soll Unternehmen davor bewahren, in den Pandemie-Strudel gezogen zu werden. Lambrecht will deshalb einen „Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen“
schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, „sich auf der Grundlage eines von den Gläubigerinnen mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren.“Der Referentenentwurf zum Gesetz wurde schon am 19. September vom Justizministerium ins Netz gestellt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, es gebe „zumindest Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Textes“. Die Begründung aus dem Hause Seehofer (CSU): Es sei gesellschaftlich noch nicht anerkannt, dass die ausschließliche Verwendung der weiblichen Form auch die Männer einbeziehe. Man könne zu dem Schluss kommen, das Gesetz gelte nur für Frauen. Ob Lambrecht die GenderFahne trotz des Gegenwindes hochhält? Eine Sprecherin des Justizministeriums deutete am Montag in Berlin an, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Korrekturen vorgenommen werden. Generalsekretär Steiger kritisierte, Lambrecht sei „schon bisher zu lange eine Insolvenzrechtsreform schuldig“geblieben. „Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass Unternehmen, die insolvenzrechtlich überschuldet sind, weil sie vor allem Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, Zugang zum Restrukturierungsverfahren bekommen“, so Steiger.