Führerschein, Impfungen, Lebensmittel
Kein Scherz: Das ändert sich am 1. April
Augsburg Im April 2021 starten nicht nur die Corona-Impfungen bei den Hausärzten. Es gibt auch einige neue Gesetze und Regeln, die Verbesserungen für die Menschen bringen sollen. Das Wichtigste in Kürze:
● Lebensmittel In frittierten Lebensmitteln, Chips, Fertigsuppen oder Gebäck wie Croissants stecken Transfette, die beim Härten von Pflanzenöl entstehen und den „schlechten“Cholesterinwert im Blut steigen lassen, wodurch Risiko für Herzerkrankungen oder Schlaganfälle steigt. Die EU hat vor zwei Jahren beschlossen, dass Lebensmittel maximal zwei Prozent Transfette enthalten dürfen. Nachdem die Hersteller Zeit für die Umstellung hatten, tritt dieses Gesetz jetzt in Kraft. Ausgenommen sind Lebensmittel, die von Natur aus diese Fette enthalten, etwa Fleisch und Milch.
● Impfungen Direkt nach Ostern sollen Corona-Impfungen bei Hausärzten möglich sein. Allerdings wird zu Beginn wenig Impfstoff zur Verfügung stehen, die Zahl der Dosen soll aber rasch steigen. Hausärzte sollen die von Bund und Ländern festgelegte Impfreihenfolge grundsätzlich beachten und erst einmal ältere Patienten oder Menschen mit Vorerkrankungen impfen.
● Bahn Der Service der Deutschen Bahn etwa zum Fahrplan ist über eine neue Telefonnummer erreichbar: 030/2970. Im Gegensatz zur bisherigen 0180-Hotline fallen keine Extra-Gebühren mehr an.
● Führerschein Ab 1. April gibt es weniger Einschränkungen: Wer seine Prüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe ablegt, darf künftig auch Wagen mit Handschaltung fahren. Bisher war das nicht erlaubt. Allerdings gelten Bedingungen: Nötig sind laut ADAC zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Auto mit manueller Schaltung mit Kurztest.
● Fleischindustrie Nach den jüngsten Skandalen gelten neue Gesetze: Ab 1. April ist Zeitarbeit verboten. Die Bundesregierung verlangt, dass Schlachtung und Zerlegung nur noch vom Stammpersonal des Betriebes vorgenommen werden. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern.
● Öffentlicher Dienst Nach dem Tarifabschluss im Oktober bekommen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ab April mehr Geld: Das Gehalt steigt um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro. Im April 2022 folgt ein weiteres Plus um 1,8 Prozent.