Stach eine Frau auf ihren ExFreund ein?
Möglicher Streit in einer Beziehung ist in Göggingen eskaliert
Ein Streit zwischen einem früheren Paar ist am Montagabend in der Gögginger Straße offenbar eskaliert. Nach Angaben der Polizei soll sich in der Wohnung einer 31-Jährigen gegen 21.30 Uhr ein Streit zwischen der Frau und ihrem Ex-Freund, einem 27-jährigen Mann, entwickelt haben. Worum es in der Auseinandersetzung ging, ist derzeit noch nicht bekannt, nach Auskunft der Polizei waren aber beide Beteiligten „erheblich“alkoholisiert. Möglich scheint, dass sich der Konflikt durch die Alkoholisierung der beiden hochschaukelte. Die 31-Jährige soll schließlich zu einem Küchenmesser gegriffen haben und dieses dem 27-Jährigen in den Bauch gestochen haben.
Mit gravierenden Folgen. Nach Auskunft der Polizei wurde der 27-jährige Mann durch einen Stich lebensbedrohlich verletzt. Mittlerweile soll er sich aber nicht mehr in Lebensgefahr befinden. Ob es mehr als einen Stich mit dem Küchenmesser gab, war zunächst nicht in Erfahrung zu bringen. Die Polizei macht dazu derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben. Beamte der Polizei nahmen die 31-Jährige in ihrer Wohnung fest. Die Kriminalpolizei Augsburg hat die Ermittlungen zu dem Fall aufgenommen.
Die Tatverdächtige sitzt mittlerweile im Gefängnis. Wie die Polizei berichtet, wurde sie am Dienstag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Augsburg vorgeführt. Hierbei wurde, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, der Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gegen die 31-Jährige erlassen und in Vollzug gesetzt. Das heißt auch: Die Ermittler gehen davon aus, dass die 31-Jährige ihren Ex-Freund umbringen wollte – sehen aber derzeit keines der sogenannten Mordmerkmale als erfüllt an. Dazu gehören etwa Heimtücke oder Habgier. Sie gehen aber auch nicht davon aus, dass die 31-Jährige den Mann mit dem Messer nur verletzen wollte, ansonsten liefen die Ermittlungen vorrangig wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Erfahrungsgemäß kann sich die Bewertung einer solchen Tat im Laufe des Ermittlungsverfahrens und einem möglichen Strafprozess noch ändern.