Testpflicht oder Rauswurf im Kreistag
Die Regeln für Sitzungen im Landratsamt werden ab Montag deutlich verschärft
AichachFriedberg Maskenpflicht ist im Landratsamt Aichach-Friedberg mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden. Nun soll für die Sitzungen des Kreistags ab Montag auch eine Testpflicht gelten. Die Kommunalpolitiker werden verpflichtet, einen negativen CoronaTest vorzulegen. Wer sich weigert, kann künftig im schlimmsten Fall sogar rausgeworfen werden.
Landrat Klaus Metzger verkündete bei der wöchentlichen Pressekonferenz am Mittwoch, dass der Kreistag mit der Testpflicht seiner „Verantwortung nachkommen möchte“. Hintergrund sind neue Vorgaben des RKI.
Denn künftig wird als enge Kontaktperson eingestuft und in Quarantäne geschickt, wer sich gleichzeitig mit einer positiven Person „im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als zehn Minuten“aufgehalten hat.
Das gilt auch dann, wenn Masken getragen wurden. „Um das Risiko zu minimieren, dass eine bisher unentdeckt infizierte Person an einer Sitzung teilnimmt und im Nachgang alle Teilnehmer in Quarantäne müssen, kann ein negativer Test für die Teilnahme verlangt werden“, teilte Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts, mit. Vorgelegt werden können ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden).
Dabei wurde die Testpflicht nicht beschlossen, sondern vom Landrat vorgegeben. Für ein Stimmungsbild wurden der Ältestenrat (alle acht Fraktionsvorsitzenden) sowie die stellvertretenden Landräte befragt. Bis zum Donnerstagnachmittag befürworteten fünf der acht Fraktionsvorsitzenden sowie die Stellvertreter des Landrats den Vorschlag. Müller erklärt: „Aufgrund der Änderungen der Bestimmungen des Gesundheitsamtes haben auch in anderen Landkreisen Gremien diesen Entschluss gefasst. Der Landrat hat das aufgegriffen.“Die neue Regelung soll laut Müller ab Montag durchgesetzt werden. An diesem Tag kommt der Kreisentwicklungsausschuss zusammen. Die Testpflicht gilt auch für die wöchentlichen Pressekonferenzen.
Sollte sich ein Mitglied des Kreistags weigern, einen Test vorzulegen, droht demjenigen im äußersten
Fall sogar der Rausschmiss. „Das Gremium stimmt mit einfacher Mehrheit darüber ab, ob der Betroffene von der Sitzung ausgeschlossen wird. Im schlimmsten Fall müssten wir dann das Hausrecht wahrnehmen und denjenigen von der Polizei entfernen lassen“, so Klaus Metzger, der aber hinzufügt: „Das ist wirklich nur das letzte Mittel. Das will hier niemand.“
Auch erste Gemeinden reagieren auf die RKI-Vorgaben. So teilte
Pöttmes‘ Bürgermeister Mirko Ketz mit, dass bei allen Sitzungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse ab nächster Woche Teilnehmer und Besucher einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. Die Schnellteststation in der örtlichen Schulturnhalle ist unter anderem mittwochs von 18 bis 20 Uhr geöffnet. Ergänzend bietet die Verwaltung kostenlose Selbsttests unter Aufsicht vor Sitzungsbeginn an. Die Besucherzahl wird begrenzt.
Auch in Inchenhofen gilt für die öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderats jetzt eine Testpflicht, bereits schon für die Sitzung am Dienstag, 4. Mai, wie die Gemeinde mitteilt. Aufgrund der Kurzfristigkeit bietet die Corona-Schnellteststation Inchenhofen einen Sondertermin ausschließlich für Ratsmitglieder und Besucher der Sitzung zwischen 18.30 Uhr und 19 Uhr in der Aula der Grundschule Inchenhofen an.
Testpflicht auch in Pöttmes und Inchenhofen