Kein Friedwald in Blumenthal
Der Stadtrat will nicht erneut über das Thema sprechen
Aichach Die Stadt Aichach bekommt vorläufig keinen Bestattungswald. Einen solchen im Wald der Fugger’schen Stiftungen bei Blumenthal hat der Stadtrat bereits im Oktober 2019 mehrheitlich abgelehnt. Bürgermeister Klaus Habermann wollte jetzt noch einmal über das Thema sprechen. Die Mehrheit im Stadtrat lehnte das allerdings ab.
Grundsätzlich wird über Themen, über die der Stadtrat bereits entschieden hat, nur dann erneut diskutiert, wenn es wesentliche neue Erkenntnisse gibt. Wie der Bürgermeister berichtete, war eine erneute Anfrage der Fugger’schen Stiftungen Anlass, das Thema auf die Tagesordnung zu nehmen. Die Stiftungen hätten signalisiert, dass sie ansonsten anderswo einen Standort suchen würden. Das Angebot wäre dann vom Tisch. Darin, und in der Tatsache, dass sich die Bestattungskultur
verändert habe, sah Habermann Gründe für eine erneute Diskussion.
Keine neuen Erkenntnisse sah dagegen Georg Robert Jung (FWG). Der Stadtrat habe seine Entscheidung 2019 wohl abgewogen. An den Ablehnungsgründen hat sich aus seiner Sicht nichts geändert. Der Ansicht waren auch Lothar Bahn (FWG) und Stefan Westermayr (CSU), der anregte, ob nicht die Stadt selbst so einen Bestattungswald einrichten könnte. Kristina Kolb-Djoka (SPD) und Magdalena Federlin (Grüne) sprachen sich für die Behandlung des Themas aus, zumal es die letzte Chance sei. Mit 20:10 lehnte der Stadtrat eine erneute Diskussion ab.
Diskutiert wurde aber über einen Punkt in der neuen Friedhofssatzung. Dieser erlaubt, dass in Einzelgräbern zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden, in Doppelgräbern zusätzlich vier und in Mehrfachgräbern
zusätzlich sechs beziehungsweise acht. Friedhofsreferent Georg Robert Jung (FWG) beantragte wie schon im Finanzausschuss, das Wort „zusätzlich“zu streichen. Seine Sorge: Es würden weniger Gräber verkauft, was zu höheren Friedhofsgebühren führen werde. „Das ist für die Stadt Aichach schlecht und für die, die die Nutzung eines Grabes verlängern wollen und Gebühren zahlen müssen.“
Ordnungsamtsleiter Manfred Listl wies darauf hin, dass diese Formulierung allgemein üblich sei. Eine Umfrage bei Nachbarkommunen habe ergeben, dass es keine Nachteile habe.
Für die Grabbesitzer habe das den Vorteil, dass Urnenbestattungen in den Gräbern möglich seien und sie kein zweites Grab benötigten. Mit 8:22 wurde Jungs Antrag abgelehnt und mit 24:6 die neue Satzung beschlossen. Sie tritt zum 1. Mai in Kraft.