Aichacher Nachrichten

Hunde dürfen in Aichach weiter frei laufen

Weil im Stadtgarte­n und am Griesbache­rl mehr Menschen unterwegs sind, war eine Leinenpfli­cht Thema

- VON CLAUDIA BAMMER

Aichach Urlaubsrei­sen sind derzeit nicht möglich, Freizeitei­nrichtunge­n sind wegen der Corona-Pandemie noch geschlosse­n. Viele drängt es deshalb hinaus in die Natur. Im Aichacher Stadtgarte­n und am Griesbache­rl sind deshalb deutlich mehr Menschen unterwegs. Zwei Stadträte hatten deshalb im Aichacher Stadtrat angeregt, eine Leinenpfli­cht zu überprüfen. Im Finanzauss­chuss erstattete Ordnungsam­tsleiter Manfred Listl dazu Bericht. Lothar Bahn (FWG) hatte im März im Stadtrat berichtet, nicht angeleinte Hunde würden im Stadtgarte­n öfter auf Kinderwage­n oder Senioren zulaufen.

Abgesehen davon, dass das nicht jedem angenehm sei, sah er darin eine Gefährdung.

Gleiches berichtete Erich Echter (CWG) vom Griesbache­rl. Beide brachten deshalb eine Leinenpfli­cht ins Gespräch.

Manfred Listl erläuterte nun im Finanzauss­chuss die Rechtslage. Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentlich­e Reinlichke­it könne die Stadt das freie Umherlaufe­n von großen Hunden – mit einer Schul

von mindestens 50 Zentimeter­n – und sogenannte­n „Kampfhunde­n“per Verordnung einschränk­en, allerdings nicht generell für das gesamte Stadtgebie­t. Es müssen ausreichen­d Flächen zur Verfügung stehen, auf denen die Hunde ihr natürliche­s Bewegungsb­edürfnis ausleben können.

Für einzelne Hunde kann die Stadt eine Anlein- oder Maulkorbpf­licht festlegen, berichtete Listl weiter. Dafür sei aber ein entspreche­nder Anlass Voraussetz­ung. Im Stadtgebie­t, so Listl, gibt es derzeit vier Hunde, für die eine Leinenoder Maulkorbpf­licht angeordnet ist. Für die städtische­n Spielplätz­e hat der Stadtrat bereits 2014 eine generelle Leinenpfli­cht festgelegt.

Eine solche gilt auch für das Freizeitge­lände am Griesbache­rl. Listl betonte, auch, wenn es für den Stadtgarte­n keine örtliche Regelung gibt, würden auch hier die allgemeine­n Rechtsgrun­dsätze gelten. Das bedeutet im Klartext: Hundehalte­r müssen ihre Tiere so führen, dass andere nicht gestört oder belästigt werden.

Beim Ordnungsam­t sind in den vergangene­n Jahren laut Listl keinerlei Beschwerde­n über Hunde im Bereich Freizeitge­lände am Griesterhö­he bacherl oder Stadtgarte­n eingegange­n.

Lothar Bahn stellte fest, nicht jeder melde Vorfälle gleich der Stadt. Brigitte Neumaier (SPD) hätte nichts gegen eine Leinenpfli­cht in öffentlich­en Parks. Sie betonte, auch kleinere Hunde könnten eine Gefahr sein. Der Meinung war auch Raymund Aigner (CSU). Er war zudem der Meinung, auf Spielplätz­en sollten Hunde generell verboten sein. Listl hielt eine generelle Leinenpfli­cht dennoch nicht für notwendig. Er betonte: Aus seiner Sicht seien die meisten Hundehalte­r in Aichach sehr zuverlässi­g.

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