Photovoltaik über Bodendenkmal bei Froschham
Eine weitere Freiflächenphotovoltaikanlage soll entstehen. Doch es gibt mehrere Einwände dagegen
Aichach Für eine geplante Photovoltaikanlage bei Froschham wird derzeit ein Bebauungsplan erstellt. Dazu hat der Bauausschuss des Aichacher Stadtrats eine Reihe von Stellungnahmen behandelt. Die gewichtigste stammte vom Landesamt für Denkmalpflege, das auf ein Bodendenkmal hinwies.
Ein Grabenwerk aus der Zeit der Vor- und Frühgeschichte ist in der Denkmalliste dort verzeichnet. Das Amt für Denkmalpflege empfahl deshalb, eine Umplanung oder eine Aussparung des Denkmals zu prüfen. Wie Bauamtsleiterin Carola Küspert sagte, wären ansonsten wahrscheinlich Ausgrabungen notwendig. Weil das Bodendenkmal allerdings das mittlere Drittel des Bereichs einnimmt, sei eine Aussparung
weder aus wirtschaftlicher noch aus städtebaulicher Sicht sinnvoll. Küspert sagte auch, weil für die Solarmodule Rammfundamente ohne Sockel vorgesehen sind, werde allenfalls punktuell in das Bodendenkmal eingriffen. Genaueres soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt werden. In den Bebauungsplan wird nun der Hinweis aufgenommen, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig ist. Damit war der Ausschuss einverstanden.
Auch von einer Privatperson gab es Einwände gegen das Projekt. Der Bürger war der Ansicht, durch die Sonneneinstrahlung würde sich das Glas der Module erhitzen und somit auch das Klima. Zudem sei es unverantwortlich, gutes Ackerland für die Stromerzeugung zu benutzen. Die Verwaltung kam in der Abwägung aber zu dem Schluss, dass eine Erwärmung des lokalen Klimas sehr begrenzt sei. Der Boden bleibe weitestgehend unverbaut in seinem natürlichen Zustand, sodass er langfristig für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibe. Weil die Flächen beweidet werden, stehen die Flächen, wenn auch eingeschränkt, landwirtschaftlicher Nutzung zur Verfügung. Auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes am Landratsamt wurden eine schallschutztechnische Untersuchung und ein Blendgutachten eingeholt; die Ergebnisse fließen in den Bebauungsplan ein. Das trug der Ausschuss mit. Stimmt der Stadtrat zu, geht es in die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.