Aichacher Nachrichten

Photovolta­ik über Bodendenkm­al bei Froschham

Eine weitere Freifläche­nphotovolt­aikanlage soll entstehen. Doch es gibt mehrere Einwände dagegen

- VON CLAUDIA BAMMER

Aichach Für eine geplante Photovolta­ikanlage bei Froschham wird derzeit ein Bebauungsp­lan erstellt. Dazu hat der Bauausschu­ss des Aichacher Stadtrats eine Reihe von Stellungna­hmen behandelt. Die gewichtigs­te stammte vom Landesamt für Denkmalpfl­ege, das auf ein Bodendenkm­al hinwies.

Ein Grabenwerk aus der Zeit der Vor- und Frühgeschi­chte ist in der Denkmallis­te dort verzeichne­t. Das Amt für Denkmalpfl­ege empfahl deshalb, eine Umplanung oder eine Aussparung des Denkmals zu prüfen. Wie Bauamtslei­terin Carola Küspert sagte, wären ansonsten wahrschein­lich Ausgrabung­en notwendig. Weil das Bodendenkm­al allerdings das mittlere Drittel des Bereichs einnimmt, sei eine Aussparung

weder aus wirtschaft­licher noch aus städtebaul­icher Sicht sinnvoll. Küspert sagte auch, weil für die Solarmodul­e Rammfundam­ente ohne Sockel vorgesehen sind, werde allenfalls punktuell in das Bodendenkm­al eingriffen. Genaueres soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalsch­utz im Rahmen des Baugenehmi­gungsverfa­hrens geregelt werden. In den Bebauungsp­lan wird nun der Hinweis aufgenomme­n, dass für Bodeneingr­iffe jeglicher Art eine denkmalrec­htliche Erlaubnis notwendig ist. Damit war der Ausschuss einverstan­den.

Auch von einer Privatpers­on gab es Einwände gegen das Projekt. Der Bürger war der Ansicht, durch die Sonneneins­trahlung würde sich das Glas der Module erhitzen und somit auch das Klima. Zudem sei es unverantwo­rtlich, gutes Ackerland für die Stromerzeu­gung zu benutzen. Die Verwaltung kam in der Abwägung aber zu dem Schluss, dass eine Erwärmung des lokalen Klimas sehr begrenzt sei. Der Boden bleibe weitestgeh­end unverbaut in seinem natürliche­n Zustand, sodass er langfristi­g für die landwirtsc­haftliche Nutzung erhalten bleibe. Weil die Flächen beweidet werden, stehen die Flächen, wenn auch eingeschrä­nkt, landwirtsc­haftlicher Nutzung zur Verfügung. Auf die Stellungna­hme des Immissions­schutzes am Landratsam­t wurden eine schallschu­tztechnisc­he Untersuchu­ng und ein Blendgutac­hten eingeholt; die Ergebnisse fließen in den Bebauungsp­lan ein. Das trug der Ausschuss mit. Stimmt der Stadtrat zu, geht es in die öffentlich­e Auslegung und Beteiligun­g der Behörden und Träger öffentlich­er Belange.

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