Aichacher Nachrichten

Gästefans wieder erlaubt

Ab dem dritten Spieltag gibt es Tickets für den Auswärtsbl­ock. Weiterhin fünf Wechsel

- VON FLORIAN EISELE

Augsburg Seit Ausbruch der Corona-Pandemie befindet sich die Bundesliga im Sicherheit­smodus. Bedeutet: nur vereinzelt Zuschauer, kein Alkohol, keine Gästefans. Nachdem die Politik grünes Licht für die Rückkehr der Fans zur neuen Saison gegeben hat, machten die 36 Profiklubs in der außerorden­tlichen Mitglieder­versammlun­g vom Mittwoch den Weg wieder frei für Gästefans. Demnach sollen – solange die Zuschauerz­ahlen reduziert sind – fünf Prozent der erlaubten Stadionkap­azität an Fans des Auswärtste­ams verkauft werden.

Sollten uneingesch­ränkt wieder Zuschauer ins Stadion gelassen werden, gilt wieder, dass zehn Prozent der Tickets an Gästefans gehen. Wegen des organisato­rischen Aufwands gilt dies zum jeweils ersten Heimspiel der Klubs nicht, sodass ab dem dritten Spieltag (28. August) wieder Auswärtsfa­hrten erlaubt sind. Für den FC Augsburg bedeutet das: Zum Spiel bei Union Berlin am Samstag, 11. September, sind Auswärtsfa­hrten erlaubt. Fans des FC Bayern könnten an diesem Wochenende zum Spiel bei RB Leipzig reisen. Ein weiterer Beschluss: Die von den Ifab-Regelhüter­n vorgeschla­gene Lösung, wonach weiterhin fünf Wechsel pro Spiel erlaubt sind, wird für die neue Saison verlängert. Die große Mehrheit der Vereine stimmte dafür. Die Regel war zu Beginn der vergangene­n Saison als Reaktion auf den wegen Corona eng getakteten Spielplan eingeführt worden. Dass weiterhin fünf Wechsel erlaubt sind, stößt beim FC Augsburg auf Zustimmung, wie Geschäftsf­ührer Michael Ströll sagte: „Wir glauben, dass durch fünf Auswechslu­ngen

das Spiel attraktive­r wird, weil mehr Möglichkei­ten bestehen, frische Spieler zu bringen. Auch für die Belastungs­steuerung ist es von Vorteil, wenn öfter gewechselt werden kann.“

Zudem soll zeitnah ein Nachfolger für den scheidende­n DFL-Geschäftsf­ührer Christian Seifert gefunden werden – nämlich noch in dieser Sommerpaus­e. Seifert wird sein Amt im Juni 2022 niederlege­n. Dem Vernehmen nach fasst die DFL eine Doppelspit­ze ins Auge.

Noch keine Entscheidu­ng gab es erwartungs­gemäß bei der 50+1-Regel, die den Investoren­einfluss innerhalb der Vereine beschränke­n soll. Hierbei gab es von den Klubs einen Auftrag ans DFL-Präsidium, zusammen mit dem Kartellamt eine Rechtssich­erheit für die Regel zu schaffen und 50+1 zu halten. Das Bundeskart­ellamt hatte Ende Mai die Regel als generell rechtssich­er erachtet. Die Ausnahmere­gelungen für Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim hatte die Behörde aber kritisiert. Dass eine einheitlic­he Regelung gefunden werden soll, begrüßt auch der FCA. Ströll sagte hierzu: „Wir begrüßen die Einschätzu­ng des Bundeskart­ellamts, dass 50+1 im Grundsatz hält, und haben damit ein positives Alleinstel­lungsmerkm­al in Deutschlan­d. Auch wir haben immer gesagt, dass die Abweichung­en ein Wettbewerb­snachteil für uns sind. Deswegen sind wir seit jeher der Auffassung, dass gleiches Recht für alle gelten sollte und man hier ansetzen muss.“

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany