Aichacher Nachrichten

Affing will sich nicht die Finger verbrennen

Der Bebauungsp­lan „Ludwigshof am See“im Ortsteil Mühlhausen soll geändert werden. Entstehen sollen dort Wochenendh­äuschen. Vor dem Satzungsbe­schluss für das Freizeitge­lände muss jedoch ein Aspekt geklärt werden

- VON JOHANN EIBL

Affing Der Bebauungsp­lan „Ludwigshof am See“in Mühlhausen wird geändert. Darüber gab es in der Sitzung des Affinger Gemeindera­ts am Dienstag keinerlei Zweifel. Und es sah auch lange Zeit ganz danach aus, dass der entspreche­nde Satzungsbe­schluss nun zustande kommen würde, nachdem man sich schon längere Zeit damit befasst hatte. Doch dann sprach Rudi Fuchs einen Aspekt an, der sich auf die Schnelle nicht klären ließ. Das soll bis zur nächsten Sitzung geschehen. Somit wurde das Thema vertagt.

Der Bebauungsp­lan regelt die Bebauung des Freizeitge­ländes am sogenannte­n Grenzgrabe­nsee an der Augsburger Straße im Mühlhausen­er Süden. Dort sollen Wochenendh­äuschen entstehen. Bei der jüngsten Auslegung hat es keine Einwände mehr gegeben, berichtete Ralf Scherbauer, der Bauamtslei­ter. Das Staatliche Bauamt in Augsburg hatte darauf hingewiese­n, dass am Ludwigshof die angeregte Linksabbie­gespur noch nicht gebaut ist. Josef Tränkl betonte, dass die Gemeinde Affing bei dieser Maßnahme nicht zur Kasse gebeten werden kann: „Der Betreiber der Sondernutz­ung muss zahlen, also der Betreiber des Campingpla­tzes.“

Nun kam Gemeindera­t Rudi Fuchs zu Wort, er wies darauf hin, dass die Kommune gerade dabei sei, Baurecht zu schaffen, ohne dass die Erschließu­ng mit Wasser und Kanal gesichert sei. Seine entscheide­nde Frage: „Welche Ansprüche gegen die Gemeinde entstehen für den Antragstel­ler?“Bernhard Frank, der Verwaltung­sleiter, nahm zu dieser Anregung vonseiten des ehemaligen Bürgermeis­ters so Stellung: „Ihre Bedenken kann ich nachvollzi­ehen. Ich weiß nicht, wie ein Gericht ent

würde.“Scherbauer brachte die Sorge zum Eindruck, man könnte sich bei dieser offenen Frage die Finger verbrennen. Darum verständig­te sich das Gremium darauf, erst dann den Satzungsbe­schluss zu fällen, wenn eindeutig geschriebe­n steht, dass die Gemeinde Affing in der Beziehung nichts zu befürchten hat.

● Gebühren steigen Ab dem 1. September steigen die Gebühren der Kindertage­sstätten und in der Mittagsbet­reuung. Dabei orientiert man sich an den tarifliche­n Steigerung­en der Personalko­sten. In der Krippe sind für das erste Kind dann mindestens 172 Euro zu entrichten, in der Mittagsbet­reuung an der Grundschul­e Affing inklusive Betreuung bei der Hausaufgab­e mindestens 56 Euro, die gleichen Tarife gelten für die Kinderbetr­euung in Bergen. Beim Kindergart­en fallen für das erste Kind mindestens 92 Euro an und bei der Mittagsbet­reuscheide­n ung an der Grundschul­e Affing für das erste Kind bis zu zwei Tagen 29 Euro. Weitere Beiträge werden für die Verköstigu­ng der Buben und Mädchen in Rechnung gestellt.

● Bodenricht­werte einsehbar Bis zum 9. August können in der Verwaltung in Affing die Bodenricht­werte eingesehen werden. Seit dem

1. Januar 2021 werden in dieser Gemeinde bis zu 350 Euro pro Quadratmet­er Bauland bezahlt. „Es gibt deutliche Sprünge“, kommentier­te

Bürgermeis­ter Markus Winklhofer die Entwicklun­g und erinnerte daran, dass im Jahr 2010 noch 122 Euro zu zahlen waren. 2016 waren es 146, zwei Jahre später 214 und 2020 bereits 306 Euro.

● Termine für Bewerber um Bauplät‰ ze An drei Tagen in der nächsten Woche können Bürgerinne­n und Bürger, die Interesse an einem der 40 Bauplätze im Bereich des Weberanger­s in Mühlhausen bekundet haben, in der Mehrzweckh­alle vorspreche­n. Es handelt sich um den Zeitraum von Dienstag, 20. Juli, bis Donnerstag,

22. Juli, jeweils ab 15 Uhr. Mit Nachdruck wurde darauf hingewiese­n, dass allein die geladenen Teilnehmer dabei zugelassen sind. Das Verfahren ist nicht-öffentlich.

● Rechnungen geprüft Die überörtlic­he Rechnungsp­rüfung der Bauausgabe­n in den Jahren 2011 bis 2014 löste keinerlei Debatten aus. Auf Antrag von Josef Tränkl wurden die Stellungna­hmen lediglich zur Kenntnis genommen.

● Neue Satzung Ab Mittwoch, 14. Juli, gilt die neue Satzung über die Erhebung der Erschließu­ngsbeiträg­e. Die bisherige Satzung trug das Datum vom 21. Juni 1994.

● Baurecht herstellen Die Ortsrandsa­tzung „Südlich des Sammweges“in Anwalting wird geändert. Die Kosten, die dabei anfallen, haben die Antragstel­ler zu begleichen. Ein Wohnhaus mit Doppelgara­ge und Carport ist in der Planung.

● Zuschuss gewährt An die CaritasSoz­ialstation Aichach wird Affing 77 Cent pro Einwohner überweisen, insgesamt 4241 Euro. 18 Menschen aus dieser Gemeinde haben eine ambulante Behandlung von dieser Einrichtun­g abgerufen.

● Spielplatz herrichten Fabian Lechner sprach einige Mängel am Spielplatz im Mühlweg in Affing an. Der Bauhof wird sich darum kümmern.

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Foto: Josef Abt Vor dem Satzungsbe­schluss steht der Bebauungsp­lan „Ludwigshof am See“.

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