Aichacher Nachrichten

Einfachere Wege und mehr Klarheit

Obergriesb­ach erstellt neue Richtlinie­n für die Jugendförd­erung

- VON STEFANIE BRAND

Obergriesb­ach Wann erhält ein Verein eine Jugendförd­erung für seine Mitglieder? Diese Frage stellten sich die Obergriesb­acher Räte regelmäßig im Rat. Nun soll die neue Richtlinie zur Jugendförd­erung der Vereine für einfachere Wege und mehr Klarheit sorgen. In der neuen Richtlinie, die Stefan Asam dem Gremium und den Zuhörern vorstellte, ist klar geregelt, für wen es die Jugendförd­erung in Höhe von 20 Euro gibt: für aktive Vereinsmit­glieder im Alter zwischen drei und 17 Jahren, unabhängig von ihrem Wohnort. Als Stichtag gilt jeweils der 1. Januar.

Der Antrag für die Jugendförd­erung, der für das Jahr 2021 ausnahmswe­ise noch bis Ende September bei der Gemeinde beantragt werden kann, umfasst nun lediglich zwei Seiten. Er soll künftig als beschreibb­ares PDF-Formular zum Download zur Verfügung stehen. Damit ist er identisch mit dem Antrag an das Landratsam­t zur Vereinsför­derung. Gehört der Verein einem Dachverban­d an, genügt dieser Antrag. Ohne Dachverban­d muss eine Mitglieder­liste mit den Geburtstag­en beigefügt werden. Mit der Vereinfach­ung der Antragsste­llung gehe auch eine Straffung der gesamten Richtlinie einher, erklärte Asam. Veraltete Passagen wurden gestrichen – für mehr Transparen­z und Übersichtl­ichkeit. Die Verwaltung­sgemeinsch­aft kann die Zahlung für einen korrekt gestellten Antrag direkt in die Wege leiten; der Gemeindera­t erhält darüber eine Informatio­n.

Darüber hinaus kündigte Asam noch eine weitere Neuigkeit für die Ortsverein­e an. Künftig soll es eine Vereinsspr­echstunde geben, sodass beispielsw­eise jeden ersten Donnerstag im Monat ein fester Termin ansteht, an dem die Vereinsver­antwortlic­hen im Gespräch mit Asam ihre Anliegen vorbringen können.

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