Einfachere Wege und mehr Klarheit
Obergriesbach erstellt neue Richtlinien für die Jugendförderung
Obergriesbach Wann erhält ein Verein eine Jugendförderung für seine Mitglieder? Diese Frage stellten sich die Obergriesbacher Räte regelmäßig im Rat. Nun soll die neue Richtlinie zur Jugendförderung der Vereine für einfachere Wege und mehr Klarheit sorgen. In der neuen Richtlinie, die Stefan Asam dem Gremium und den Zuhörern vorstellte, ist klar geregelt, für wen es die Jugendförderung in Höhe von 20 Euro gibt: für aktive Vereinsmitglieder im Alter zwischen drei und 17 Jahren, unabhängig von ihrem Wohnort. Als Stichtag gilt jeweils der 1. Januar.
Der Antrag für die Jugendförderung, der für das Jahr 2021 ausnahmsweise noch bis Ende September bei der Gemeinde beantragt werden kann, umfasst nun lediglich zwei Seiten. Er soll künftig als beschreibbares PDF-Formular zum Download zur Verfügung stehen. Damit ist er identisch mit dem Antrag an das Landratsamt zur Vereinsförderung. Gehört der Verein einem Dachverband an, genügt dieser Antrag. Ohne Dachverband muss eine Mitgliederliste mit den Geburtstagen beigefügt werden. Mit der Vereinfachung der Antragsstellung gehe auch eine Straffung der gesamten Richtlinie einher, erklärte Asam. Veraltete Passagen wurden gestrichen – für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit. Die Verwaltungsgemeinschaft kann die Zahlung für einen korrekt gestellten Antrag direkt in die Wege leiten; der Gemeinderat erhält darüber eine Information.
Darüber hinaus kündigte Asam noch eine weitere Neuigkeit für die Ortsvereine an. Künftig soll es eine Vereinssprechstunde geben, sodass beispielsweise jeden ersten Donnerstag im Monat ein fester Termin ansteht, an dem die Vereinsverantwortlichen im Gespräch mit Asam ihre Anliegen vorbringen können.