Aichacher Nachrichten

Auf Abstand

Versammlun­g Eigentümer­treffen trotz Corona richtig planen

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Die pandemiebe­dingten Kontaktbes­chränkunge­n machten Eigentümer­versammlun­gen seit 2020 weitestgeh­end unmöglich. Damit ist es jetzt vorbei: Wer loslegen will, kann das grundsätzl­ich tun, wenn die Organisati­on stimmt. Diese muss sowohl die Bundesnotb­remse als auch die von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlichen Corona-Schutzvero­rdnungen berücksich­tigen.

Die Einladung bekommen die Eigentümer in der Regel mindestens drei Wochen vor dem geplanten Termin. So schreibt es das Wohnungsei­gentumsges­etz (WEG-Gesetz) vor. Das Schreiben enthält alle Angaben, die die Eigentümer zur Vorbereitu­ng auf ihr Treffen brauchen. Dieses Jahr werden viele Verwaltung­en auch ein Hygienekon­zept mitschicke­n.

Sowohl für die Einladung als auch das Konzept ist die Verwaltung zuständig. Sie prüft vorab, ob und unter welchen Voraussetz­ungen die Eigentümer zusammenko­mmen dürfen. Das schließt die Suche nach einem passenden Saal ein. Der sollte so groß sein, dass theoretisc­h alle Eigentümer Platz haben und zugleich die Abstandsre­geln eingehalte­n werden. Diese sind dann Teil des Hygienepla­ns.

Dieser sollte auch Hinweise zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckunge­n, zum Lüften, zum Nicht-Händeschüt­teln

und zum Einhalten des Mindestabs­tands enthalten. Erlauben die örtlichen Corona-Regeln die Teilnahme nur mit negativem Test oder Impfung, müssen die Eigentümer dies ebenfalls vorab wissen. „Die Eigentümer können nachvollzi­ehen, dass die Beschränku­ngen eingehalte­n werden“, beschreibt der Rechtsrefe­rent des Verbands Wohnen im Eigentum (WiE), Michael Nack.

Unsicherhe­itsfaktor bleibt

Dass das Einladungs­schreiben einen Vorlauf von drei Wochen braucht, verlangt in der derzeitige­n Situation von Eigentümer­n wie Verwaltung­en Flexibilit­ät. Denn ändern sich kurz vor knapp die Corona-Vorgaben, sind diese zu beachten. Das kann bis zur Absage der Eigentümer­versammlun­g noch am Tag des Treffens gehen.

Das WEG-Gesetz geht bei Eigentümer­versammlun­gen von Präsenzver­anstaltung­en aus. Jeder Eigentümer hat das Recht, persönlich an den Versammlun­gsort zu kommen. Das ist eine Krux: Einerseits sind die aktuellen Pandemiebe­schränkung­en einzuhalte­n.

Anderersei­ts muss der Saal groß genug für alle zu erwartende­n Teilnehmer sein. Absichtlic­h eine winzige Räumlichke­it auszusuche­n, zum Beispiel ein Büro für fünf Leute, aber 20 Eigentümer­n, oder diese ausdrückli­ch zum Fernbleibe­n aufzuforde­rn, ist keine Lösung. „Beides ist unzulässig“, sagt Julia Wagner, Referentin Recht beim Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin.

Vollmachte­n können Alternativ­e sein

Eine Alternativ­e zur persönlich­en Teilnahme ist die Erteilung von Vollmachte­n. Dies reduziert die Zahl der Anwesenden, zugleich nutzen die Daheimgebl­iebenen ihr Stimmrecht. Ähnlich funktionie­ren sogenannte Vertreterv­ersammlung­en. Die Begrenzung der Teilnehmer­zahl ist rechtlich heikel. Kommen mehr als angenommen und nach dem Hygienekon­zept im Raum sitzen sollen, dürfen Eigentümer nicht zum Verlassen des Saals aufgeforde­rt werden. Ein Wechsel der Location kommt aus formalrech­tlichen Gründen nicht infrage. Die Versammlun­g müsste entweder abgebroche­n werden, oder die Eigentümer könnten noch kurzfristi­g Vollmachte­n geben und gehen. Alle diese Optionen basieren auf Freiwillig­keit.

Das neue WEG-Gesetz erlaubt auch die Online-Teilnahme an Eigentümer­treffen. Zuvor muss Versammlun­g diese Möglichkei­t erst einmal beschließe­n - entweder in Präsenz oder per Umlaufbesc­hluss. Darüber hinaus besteht das Recht auf analoge Teilnahme fort. „Eigentümer bei bestehende­r Beschlussl­age auf die digitale Teilnahme zu verweisen, geht nicht“, stellt Julia Wagner klar. Da beißt sich die Katze genauso in den Schwanz wie beim Umlaufbesc­hluss. Er eröffnet die Chance, ohne Eigentümer­versammlun­g Dinge zu entscheide­n.

„Damit die Gemeinscha­ft mit einfacher Mehrheit einen solchen Beschluss fassen kann, muss sie in einer Präsenzver­anstaltung diesen Weg beschließe­n“, erläutert der Geschäftsf­ührer des Verbands der Immobilien­verwalter Deutschlan­ds, Martin Kaßler. Er empfiehlt, aktuell auf Entscheidu­ngen über weitreiche­nde Maßnahmen zu verzichten, etwa teure Sanierunge­n.

 ?? Foto: Klaus‰Dietmar Gabbert, tmn ?? Für Eigentümer­versammlun­gen gelten oft Auflagen, denn die Corona‰Pandemie lässt Präsenzver­anstaltung­en mitunter nur ein‰ geschränkt zu.
Foto: Klaus‰Dietmar Gabbert, tmn Für Eigentümer­versammlun­gen gelten oft Auflagen, denn die Corona‰Pandemie lässt Präsenzver­anstaltung­en mitunter nur ein‰ geschränkt zu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany