Soforthilfe für Flutopfer steht
Bayern öffnet mehrere Fördertöpfe für Geschädigte
München Die Flutopfer in Bayern können mit staatlicher Soforthilfe rechnen. Zwar sollen seit 1. Juli 2019 keine solchen Hilfen mehr gezahlt werden, wenn der Abschluss einer Elementarschadenversicherung möglich gewesen wäre. Dies gilt laut Finanzminister Albert Füracker aber nicht, wenn Flutopfer in ihrer Existenz gefährdet seien.
Die Staatsregierung werde die Hochwassergeschädigten in acht Landkreisen mit Soforthilfen unterstützen. 5000 Euro pro Haushalt gibt es, wenn eine Versicherung besteht. Dieser Betrag werde später mit der Versicherung verrechnet. 2500 Euro gibt es für Betroffene, die sich hätten versichern können, dies aber nicht getan haben. Zudem werde eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“von bis zu 10000 Euro je Wohngebäude gewährt. Wer nicht versichert ist, erhält 5000 Euro. Zuvor hatte die Bundesregierung angeboten, 50 Prozent der Soforthilfen zu übernehmen.
Bei drohender Existenzgefährdung werden auch Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Selbstständige und Unternehmen der Land- und
Forstwirtschaft gewährt. Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden lehnt die Versicherungswirtschaft ab. „Eine solche Pflicht nimmt Hausbesitzern und Unternehmen den Anreiz, gegen Flutund andere Extremwetterrisiken vorzusorgen“, betonte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes GdV, Jörg Asmussen, gegenüber unserer Redaktion. „Das könnte dazu führen, dass entweder für die Versicherungsnehmer die Prämien unbezahlbar hoch oder am Ende die Risiken für die Versicherer untragbar groß werden.“