Schadenersatz auch nach Weiterverkauf fällig
Auch Diesel-Klägerinnen und -Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, haben Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag. Bei der Berechnung ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom Kaufpreis abzuziehen. Laut VW betrifft das rund 1000 noch offene Verfahren. Es wirke sich auch nicht nachteilig für den Kläger aus, wenn er eine sogenannte Wechselprämie in Anspruch genommen hat. Sie wird nicht mit dem Schadenersatz verrechnet.