Aichacher Nachrichten

Schadeners­atz auch nach Weiterverk­auf fällig

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Auch Diesel-Klägerinne­n und -Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverk­auft haben, haben Anspruch auf Schadeners­atz von Volkswagen. Ihr Schaden sei beim unwissentl­ichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulier­ter Abgastechn­ik entstanden und durch den Weiterverk­auf nicht entfallen, urteilte der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe am Dienstag. Bei der Berechnung ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom Kaufpreis abzuziehen. Laut VW betrifft das rund 1000 noch offene Verfahren. Es wirke sich auch nicht nachteilig für den Kläger aus, wenn er eine sogenannte Wechselprä­mie in Anspruch genommen hat. Sie wird nicht mit dem Schadeners­atz verrechnet.

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