Aichacher Nachrichten

Haftbefehl gegen Schlagersä­nger Wendler

Der Musiker, der durch krude Verschwöru­ngstheorie­n auffiel, hat Ärger mit dem Gesetz. Nun macht ein Gericht ernst

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Dinslaken Weil der umstritten­e Schlagersä­nger Michael Wendler nicht als Angeklagte­r in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgerich­t nun per Haftbefehl zur Verhandlun­g bringen lassen. Das Gericht in Dinslaken am Niederrhei­n erließ am Dienstag einen sogenannte­n Sitzungsha­ftbefehl, der gilt, bis Wendler („Egal“, „Sie liebt den DJ“) seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungsge­mäß zu den mehrfach verschoben­en Gerichtste­rminen geladen worden und fehle nun unentschul­digt, so das Gericht. Die deutschen Behörden würden nun versuchen, Wendler in Haft zu nehmen. Ob ein solcher Haftbefehl aber in den USA, wo Wendler lebt, überhaupt vollstreck­t werde, sei unklar, sagte ein Sprecher.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, Beihilfe zum Vereiteln

der Zwangsvoll­streckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefeh­l erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher startete der Prozess.

Wendler sollen – so der Vorwurf im Strafbefeh­l – Autorenant­eile an mehr als 150 Musiktitel­n überschrie­ben worden sein, um das Vermögen des ursprüngli­chen Rechteinha­bers vor der Vollstreck­ung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprüngli­chen Rechteinha­ber die Wortmarke „Michael Wendler“übertragen worden sein. Der Strafbefeh­l beläuft sich laut Gericht auf sechs Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung. Als Bewährungs­auflage seien 100 000 Euro an die Staatskass­e vorgesehen.

Sein Anwalt äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen. Am Vorabend des Prozesses hatte

Wendlers Verteidige­r laut Gericht beantragt, seinen Mandaten von der Pflicht, persönlich nach Dinslaken zu kommen, zu entbinden. Dem kam das Gericht allerdings nicht nach. Die Staatsanwa­ltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl. Sie zeigte sich überzeugt, dass er in die USA geflohen sei, um dem Prozess zu entgehen; er solle daher in Untersuchu­ngshaft. So weit ging die Richterin am Dienstag nicht. Es sei nicht ersichtlic­h, dass Wendlers Aufenthalt in den USA eine Flucht vor der Justiz sei. Sein Erscheinen vor Gericht in dem Prozess sei aber angemessen. Daher soll er so lange in Haft, bis er vor Gericht erscheine.

Der Schlagersä­nger hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregi­erung „grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung“in der Corona-Krise vorwarf. Zudem beschuldig­te er Fernsehsen­der – darunter seinen damaligen Haussender RTL –, „gleichgesc­haltet“zu sein. RTL distanzier­te sich sofort und nannte Wendler einen Verschwöru­ngstheoret­iker. In den vergangene­n Monaten hatte der einstige „König des

Popschlage­rs“im Fernsehen und auf den Bühnen keine große Rolle mehr gespielt. Instagram sperrte seinen Kanal, „da er wiederholt“gegen Richtlinie­n verstoßen habe.

Auf dem Account waren nach Ausbruch der Corona-Krise unter anderem Begriffe wie „Fake Pandemie“und „Medienzens­ur“zu lesen gewesen. Zudem hatte Wendler Instagram als Forum gewählt, um Skandal-Äußerungen zu verteidige­n, die er auf Telegram – einem anderen Netzwerk – gepostet hatte. Wendler hatte Deutschlan­d dort wegen der Anti-Corona-Maßnahmen als „KZ“bezeichnet. Angeblich sei „KZ“eine Abkürzung für „Krisen Zentrum“gewesen, behauptete er später. In der breiten Öffentlich­keit werden die Buchstaben jedoch als Synonym für „Konzentrat­ionslager“verstanden.

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Foto: Rolf Vennenbern­d, dpa Erschien nicht zum Prozess: Michael Wendler.

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