Verminderte Schuldfähigkeit?
Leserbrief zu „Nach dem tödlichen Stich säuberten sie das Messer“:
Wie dreist muss das gewesen sein, zuerst einen unschuldigen Bürger zu erstechen, dann wegrennen und das Tatwerkzeug reinigen. Wie kann die Mutter des Ermordeten das verarbeiten, wenn sie hört, dass vor dem Mord ihres Sohnes eine Flasche Wodka geleert und Drogen konsumiert wurden. Hoffen wir mal nicht, dass wegen letztgenannten Tugenden verminderte Schuldfähigkeit in Betracht gezogen wird. Das wäre ein Schlag ins Gesicht.
Jürgen Hajek, Bobingen