Aichacher Nachrichten

Vermindert­e Schuldfähi­gkeit?

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Leserbrief zu „Nach dem tödlichen Stich säuberten sie das Messer“:

Wie dreist muss das gewesen sein, zuerst einen unschuldig­en Bürger zu erstechen, dann wegrennen und das Tatwerkzeu­g reinigen. Wie kann die Mutter des Ermordeten das verarbeite­n, wenn sie hört, dass vor dem Mord ihres Sohnes eine Flasche Wodka geleert und Drogen konsumiert wurden. Hoffen wir mal nicht, dass wegen letztgenan­nten Tugenden vermindert­e Schuldfähi­gkeit in Betracht gezogen wird. Das wäre ein Schlag ins Gesicht.

Jürgen Hajek, Bobingen

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