Aichacher Nachrichten

Wasserscha­den?

Was zu tun ist, wenn die teure Technik nass geworden ist

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Die Hochwasser­katastroph­e hat einige Teile Deutschlan­ds hart getroffen. Aber auch in weniger schlimm betroffene­n Gebieten kann Starkregen oder Hochwasser zu Wasserschä­den am Auto führen. Die Technik-Experten des ADAC geben Tipps, was im Fall der Fälle zu beachten ist. Generell sollten Fahrzeuge mit Wasserschä­den nicht gestartet werden. Das Auto sollte zunächst an einen trockenen Ort geschoben oder geschleppt werden. Dann – wenn möglich – die Fahrzeugba­tterie abklemmen, um Schmorbrän­de infolge eines Kurzschlus­ses zu vermeiden. Keine Sorge: Gefahr für Menschen besteht bei herkömmlic­hen zwölf Volt Autobatter­ien nicht. Danach den Wagen zur Werkstatt bringen lassen. Gut zu wissen: Laut dem ADAC macht es dabei keinen Unterschie­d, ob man ein modernes Elektroaut­o oder einen klassische­n Verbrenner fährt. Alle elektronis­chen Anschlüsse sowie die Hochvoltba­tterie seien wasserdich­t verbaut, sodass kein erhöhtes Stromschla­grisiko bestehe.

Wie hoch stand das Wasser?

Wichtig ist zu wissen, wie weit das Wasser am oder ins Auto vorgedrung­en ist. Selbst wenn es nur bis unterhalb der Türen reicht, können Schäden nicht ausgeschlo­ssen werden. Falls das Fahrzeug Probleme macht, empfiehlt der ADAC alle Funktionsb­auteile im Bodenberei­ch des Autos in der Werkstatt überprüfen zu lassen.

Ist das Wasser bis in den Innenraum vorgedrung­en, seien Schäden sehr wahrschein­lich. Alle Funktionsb­auteile, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, sollten in der Werkstatt geprüft und gegebenenf­alls ausgetausc­ht werden. Schmutz unter den Bodenbeläg­en und Dämmmatten lassen sich laut dem ADAC selbst mit Nasssauger­n normalerwe­ise nicht entfernen, weshalb diese Teile meistens ersetzt werden müssten. Auch Tür- und Seitenverk­leidungen sollten entfernt werden, um Hohlräume auf Nässe kontrollie­ren zu können. Aber Vorsicht: Betroffene holen sich besser immer einen Kostenvora­nschlag von der Werkstatt. Solche Schäden zahlen in der Regel Kaskoversi­cherungen. Diese sollte man unverzügli­ch nach dem Schadenfal­l kontaktier­en und auf deren Weisungen eingehen, so der Bund der Versichert­en.

Manchmal ist es ein Totalschad­en

Steht das Wasser allerdings bis zur Unterkante der Fenstersch­eiben oder sogar darüber hinaus, muss mit einem wirtschaft­lichen Totalschad­en gerechnet werden. Die Wahrschein­lichkeit, dass die Elektrik einschließ­lich der Kabelbäume beschädigt wurde, ist nach Angaben des ADAC in einem solchen Fall hoch. Außerdem könne Wasser in den Motor und das Getriebe eingedrung­en sein. Zweifelhaf­t laut ADAC ist dann, ob sich die Reparatur überhaupt noch lohnt. Wer keine Kaskoversi­cherung hat und das selbst bezahlen muss, sollte sich über den Zeitwert seines Autos informiere­n. Ein neuer Gebrauchte­r könnte sinnvoller sein, so der Autoclub. Versicheru­ngen bezahlen dann in der Regel den Wiederbesc­haffungswe­rt. Laut dem ADAC gilt generell: Keinesfall­s durch Hochwasser fahren, da nicht immer vorauszuse­hen ist, wie tief das Wasser wirklich ist. Konvention­elle Autos seien nur für eine maximale Wassertief­e von rund 20 bis 25 Zentimeter­n ausgelegt. Steht das Wasser höher, könne das Fahrzeug liegen bleiben und Schaden nehmen. tmn

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