Aichacher Nachrichten

Polizist ohne Maske: Zeigte er ein falsches Attest?

Ein Beamter hat nach einem Demobesuch in Augsburg Ärger, weil er keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollte. Es kommt zum Prozess – und auch dort gibt es Streit um Corona-Regeln

- VON MICHAEL SIEGEL

Bevor es richtig losgehen konnte, war das Verfahren gegen einen jungen Polizisten, der als Teilnehmer bei einer Anti-Corona-Demo in Augsburg keine Mund-Nasen-Maske getragen hatte, schon wieder beendet – zumindest vorerst. Die Verteidige­rin des angeklagte­n Beamten hatte einen Befangenhe­itsantrag gegen die Amtsrichte­rin gestellt, weil diese an der Maskenpfli­cht im Sitzungssa­al festhielt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Polizist ein falsches Attest nutze, um keine Maske tragen zu müssen.

Zehntausen­de Menschen demonstrie­ren bisweilen gegen die jeweils geltenden Beschränku­ngen wegen der Corona-Pandemie. Und immer wieder sind auch Polizisten darunter. Der 22-jährige Polizist soll nach Angaben eines Gerichtssp­rechers im Oktober 2020 privat auf dem Augsburger Plärrergel­ände an einer Veranstalt­ung mit dem Titel „Aufklärung zum Thema Corona-Fakten“teilgenomm­en haben. Eine Maske habe er damals, obwohl es die Auflage so vorsah, nicht getragen.

Als er deswegen von Polizeikol­legen kontrollie­rt wurde, habe er ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihm „eine Anpassungs­störung mit Atemnotzus­tänden beim Tragen einer Mund-Nasen-Maske“attestiert habe. Dieses Attest soll falsch gewesen sein, da der Beamte im Rahmen seiner polizeilic­hen Ausbildung regelmäßig ohne Probleme Trainingse­inheiten in kompletter Kampfmontu­r habe absolviere­n können. Wegen des Gebrauchs des falschen Attestes war gegen den Angeklagte­n ein Strafbefeh­l über 1600 Euro erlassen worden. Dagegen hatte der Beamte aber Einspruch eingelegt. Rande des Verfahrens zeigte sich, dass es vor allem berufliche Konsequenz­en sind, die der Beamte durch einen derartigen Strafbefeh­l wohl befürchtet. Zur Klärung der Frage, ob sein Attest richtig oder falsch gewesen sei, kam es gar nicht.

Denn schon kurz nach Prozessbeg­inn beantragte die Rechtsanwä­ltin Gisa Tangermann-Ahring, dass ohne Mund-Nasen-Schutz verhandelt werde soll. Die Anwältin hielt ihre Maske stets ein paar Zentimeter von Mund und Nase weggezogen. Zudem hatte sie ein Attest dabei und sie argumentie­rte, die Vorschrift­en erlaubten eine Verhandlun­g ohne Maske. Darauf wollte sich Richterin Susanne Ebel-Scheufele aber nicht einlassen. Sie verfügte, dass angeAm sichts der aktuell in Augsburg herrschend­en Infektions­zahlen mit Maske verhandelt werde.

Deshalb stellte die Anwältin einen Befangenhe­itsantrag, weil zu erwarten sei, dass jemand mit dieser Ansicht nicht unvoreinge­nommen Recht sprechen könne, wenn es um das Tragen einer Maske und die richtige Verwendung eines Attests gehe. Staatsanwa­lt Gregor Hohenadl richtete daraufhin das Wort an den Angeklagte­n, den er fragte, ob er sich tatsächlic­h in eine derartige Angelegenh­eit hineinzieh­en lassen wolle. Von dessen Vorgesetzt­em, so der Staatsanwa­lt, habe er erfahren, dass der Polizist im Dienst vorschrift­sgemäß seine Maske trage. Und auch zur Verhandlun­g sei er ja mit einer solchen erschienen. Es sei sein Verfahren, so der Staatsanwa­lt, er solle sich gut überlegen, ob er nicht einfach den Strafbefeh­l hinnehme und einen Schlussstr­ich ziehe – oder ob er wegen derartigem „Quatsch“eine große Sache abziehen wolle.

Es folgte eine Beratungsp­ause des Angeklagte­n mit seiner Verteidige­rin samt mehrerer Telefonate – dann sagte der Angeklagte: Er akzeptiere den Strafbefeh­l nicht. Die Richterin beendete daraufhin das Verfahren. Zunächst muss der Befangenhe­itsantrag gegen die Richterin von einem anderen Richter geprüft werden. Dann entscheide­t sich, ob dieselbe Richterin weiter verhandelt.

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Foto: Peter Fastl Anti‰Corona‰Demo in Augsburg: Ein Polizist, der bei einer solchen Kundgebung dabei war und keine Maske trug, soll deshalb jetzt bestraft werden.

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