Polizist ohne Maske: Zeigte er ein falsches Attest?
Ein Beamter hat nach einem Demobesuch in Augsburg Ärger, weil er keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollte. Es kommt zum Prozess – und auch dort gibt es Streit um Corona-Regeln
Bevor es richtig losgehen konnte, war das Verfahren gegen einen jungen Polizisten, der als Teilnehmer bei einer Anti-Corona-Demo in Augsburg keine Mund-Nasen-Maske getragen hatte, schon wieder beendet – zumindest vorerst. Die Verteidigerin des angeklagten Beamten hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Amtsrichterin gestellt, weil diese an der Maskenpflicht im Sitzungssaal festhielt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Polizist ein falsches Attest nutze, um keine Maske tragen zu müssen.
Zehntausende Menschen demonstrieren bisweilen gegen die jeweils geltenden Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Und immer wieder sind auch Polizisten darunter. Der 22-jährige Polizist soll nach Angaben eines Gerichtssprechers im Oktober 2020 privat auf dem Augsburger Plärrergelände an einer Veranstaltung mit dem Titel „Aufklärung zum Thema Corona-Fakten“teilgenommen haben. Eine Maske habe er damals, obwohl es die Auflage so vorsah, nicht getragen.
Als er deswegen von Polizeikollegen kontrolliert wurde, habe er ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihm „eine Anpassungsstörung mit Atemnotzuständen beim Tragen einer Mund-Nasen-Maske“attestiert habe. Dieses Attest soll falsch gewesen sein, da der Beamte im Rahmen seiner polizeilichen Ausbildung regelmäßig ohne Probleme Trainingseinheiten in kompletter Kampfmontur habe absolvieren können. Wegen des Gebrauchs des falschen Attestes war gegen den Angeklagten ein Strafbefehl über 1600 Euro erlassen worden. Dagegen hatte der Beamte aber Einspruch eingelegt. Rande des Verfahrens zeigte sich, dass es vor allem berufliche Konsequenzen sind, die der Beamte durch einen derartigen Strafbefehl wohl befürchtet. Zur Klärung der Frage, ob sein Attest richtig oder falsch gewesen sei, kam es gar nicht.
Denn schon kurz nach Prozessbeginn beantragte die Rechtsanwältin Gisa Tangermann-Ahring, dass ohne Mund-Nasen-Schutz verhandelt werde soll. Die Anwältin hielt ihre Maske stets ein paar Zentimeter von Mund und Nase weggezogen. Zudem hatte sie ein Attest dabei und sie argumentierte, die Vorschriften erlaubten eine Verhandlung ohne Maske. Darauf wollte sich Richterin Susanne Ebel-Scheufele aber nicht einlassen. Sie verfügte, dass angeAm sichts der aktuell in Augsburg herrschenden Infektionszahlen mit Maske verhandelt werde.
Deshalb stellte die Anwältin einen Befangenheitsantrag, weil zu erwarten sei, dass jemand mit dieser Ansicht nicht unvoreingenommen Recht sprechen könne, wenn es um das Tragen einer Maske und die richtige Verwendung eines Attests gehe. Staatsanwalt Gregor Hohenadl richtete daraufhin das Wort an den Angeklagten, den er fragte, ob er sich tatsächlich in eine derartige Angelegenheit hineinziehen lassen wolle. Von dessen Vorgesetztem, so der Staatsanwalt, habe er erfahren, dass der Polizist im Dienst vorschriftsgemäß seine Maske trage. Und auch zur Verhandlung sei er ja mit einer solchen erschienen. Es sei sein Verfahren, so der Staatsanwalt, er solle sich gut überlegen, ob er nicht einfach den Strafbefehl hinnehme und einen Schlussstrich ziehe – oder ob er wegen derartigem „Quatsch“eine große Sache abziehen wolle.
Es folgte eine Beratungspause des Angeklagten mit seiner Verteidigerin samt mehrerer Telefonate – dann sagte der Angeklagte: Er akzeptiere den Strafbefehl nicht. Die Richterin beendete daraufhin das Verfahren. Zunächst muss der Befangenheitsantrag gegen die Richterin von einem anderen Richter geprüft werden. Dann entscheidet sich, ob dieselbe Richterin weiter verhandelt.