Missbrauchsfall: Vorleben des Angeklagten wird durchleuchtet
Ein ehemaliger Stationsleiter eines Heims soll eine Praktikantin missbraucht haben. Vor dem Amtsgericht geht es um seine Persönlichkeit
AichachFriedberg Aussage gegen Aussage – diese Konstellation findet man immer wieder, wenn es vor Gericht um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen geht, bei denen es nur zwei Beteiligte, aber keine weiteren Zeugen gibt. Aussage gegen Aussage heißt es so auch bei einem Verfahren, bei dem sich der 32-jährige ehemalige Stationsleiter einer Pflegeeinrichtung im Landkreissüden wegen Vergewaltigung einer zur angeblichen Tatzeit 15-jährigen Praktikantin in eben jener Einrichtung verantworten muss. Nun standen sich die Parteien zum dritten Mal vor dem Aichacher Amtsgericht gegenüber.
Ein wichtiger Anhaltspunkt für Gerichte ist das Vorleben eines Angeklagten. Hat er eine schon langjährige Laufbahn als Straftäter hinter sich oder ist er juristisch gesehen ein noch unbeschriebenes Blatt? Auskunft darüber gibt das Bundeszentralregister, das das Bundesjustizministerium
für aktenkundig gewordene Personen führt und wo Straftaten ab einer bestimmten Mindesthöhe gespeichert sind. Im Falle des angeklagten 32-Jährigen weise dieses Register, so wurde es jetzt bekannt gegeben, keine Eintragungen auf.
Eine ähnlich schnelle Angelegenheit war nach Worten von Verteidiger
Moritz Wahlster-Bode die Anhörung des Angeklagten bezüglich seiner persönlichen Verhältnisse, wo Angelegenheiten von der Schulbildung bis zum beruflichen und familiären Werdegang dargestellt werden, damit sich das Gericht ein ausführlicheres Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten machen kann.
Wie berichtet, soll sich der Angeklagte im Sommer 2019 während seiner Zeit als Stationsleiter in der Pflegeeinrichtung im Landkreissüden einer zur Tatzeit noch 15-jährigen Praktikantin genähert und diese sexuell belästigt haben, wogegen sich die Schülerin gewehrt habe. Die Anklage dazu lautet auf Vergewaltigung. Der Angeklagte weist die Vorwürfe von sich. Unter anderem sein Vater und eine damalige Kollegin bestätigten, dass der Angeklagte zu den vom Mädchen genannten Zeitpunkten nicht an Ort und Stelle habe gewesen sein können.
Das Verfahren wird Ende September fortgesetzt.