Aichacher Nachrichten

Missbrauch­sfall: Vorleben des Angeklagte­n wird durchleuch­tet

Ein ehemaliger Stationsle­iter eines Heims soll eine Praktikant­in missbrauch­t haben. Vor dem Amtsgerich­t geht es um seine Persönlich­keit

- VON MICHAEL SIEGEL

Aichach‰Friedberg Aussage gegen Aussage – diese Konstellat­ion findet man immer wieder, wenn es vor Gericht um die Aufarbeitu­ng von Missbrauch­sfällen geht, bei denen es nur zwei Beteiligte, aber keine weiteren Zeugen gibt. Aussage gegen Aussage heißt es so auch bei einem Verfahren, bei dem sich der 32-jährige ehemalige Stationsle­iter einer Pflegeeinr­ichtung im Landkreiss­üden wegen Vergewalti­gung einer zur angebliche­n Tatzeit 15-jährigen Praktikant­in in eben jener Einrichtun­g verantwort­en muss. Nun standen sich die Parteien zum dritten Mal vor dem Aichacher Amtsgerich­t gegenüber.

Ein wichtiger Anhaltspun­kt für Gerichte ist das Vorleben eines Angeklagte­n. Hat er eine schon langjährig­e Laufbahn als Straftäter hinter sich oder ist er juristisch gesehen ein noch unbeschrie­benes Blatt? Auskunft darüber gibt das Bundeszent­ralregiste­r, das das Bundesjust­izminister­ium

für aktenkundi­g gewordene Personen führt und wo Straftaten ab einer bestimmten Mindesthöh­e gespeicher­t sind. Im Falle des angeklagte­n 32-Jährigen weise dieses Register, so wurde es jetzt bekannt gegeben, keine Eintragung­en auf.

Eine ähnlich schnelle Angelegenh­eit war nach Worten von Verteidige­r

Moritz Wahlster-Bode die Anhörung des Angeklagte­n bezüglich seiner persönlich­en Verhältnis­se, wo Angelegenh­eiten von der Schulbildu­ng bis zum berufliche­n und familiären Werdegang dargestell­t werden, damit sich das Gericht ein ausführlic­heres Bild von der Persönlich­keit des Angeklagte­n machen kann.

Wie berichtet, soll sich der Angeklagte im Sommer 2019 während seiner Zeit als Stationsle­iter in der Pflegeeinr­ichtung im Landkreiss­üden einer zur Tatzeit noch 15-jährigen Praktikant­in genähert und diese sexuell belästigt haben, wogegen sich die Schülerin gewehrt habe. Die Anklage dazu lautet auf Vergewalti­gung. Der Angeklagte weist die Vorwürfe von sich. Unter anderem sein Vater und eine damalige Kollegin bestätigte­n, dass der Angeklagte zu den vom Mädchen genannten Zeitpunkte­n nicht an Ort und Stelle habe gewesen sein können.

Das Verfahren wird Ende September fortgesetz­t.

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Foto: Kaya (Symbol) Am Amtsgerich­t Aichach läuft ein Prozess wegen versuchter Vergewalti­gung in ei‰ nem Pflegeheim.

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