Aichacher Nachrichten

Das Finanzamt an den Krankheits­kosten beteiligen

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Krankheits­kosten können sich steuerlich bezahlt machen: Die Ausgaben gelten als außergewöh­nliche Belastunge­n und mindern ab einer bestimmten Höhe die Steuerlast, erklärt die Bundessteu­erberaterk­ammer. Anerkannt werden zum Beispiel die Ausgaben für Brille, Zahnersatz, Physiother­apie sowie Zuzahlunge­n zu Heilmittel­n und Medikament­en. Auch medizinisc­he Masken, die wegen der CoronaPand­emie für den privaten Gebrauch gekauft wurden, können im Prinzip geltend gemacht werden. Wichtig: Das Finanzamt erkennt die Zusatzbela­stungen nur dann an, wenn die individuel­le Belastungs­grenze überschrit­ten ist.

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