Das Finanzamt an den Krankheitskosten beteiligen
Krankheitskosten können sich steuerlich bezahlt machen: Die Ausgaben gelten als außergewöhnliche Belastungen und mindern ab einer bestimmten Höhe die Steuerlast, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Anerkannt werden zum Beispiel die Ausgaben für Brille, Zahnersatz, Physiotherapie sowie Zuzahlungen zu Heilmitteln und Medikamenten. Auch medizinische Masken, die wegen der CoronaPandemie für den privaten Gebrauch gekauft wurden, können im Prinzip geltend gemacht werden. Wichtig: Das Finanzamt erkennt die Zusatzbelastungen nur dann an, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten ist.