Aichacher Nachrichten

Streit nach Rückgabe: Schlichtun­gsstelle hilft

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Für den Urlaub oder Umzug kann ein Mietwagen praktisch sein. Weniger erfreulich ist es, wenn es bei der Rückgabe zum Streit mit dem Vermieter kommt. Wer bereits erfolglos versucht hat, Ungereimth­eiten nach der Fahrzeugrü­ckgabe mit der Mietwagenf­irma zu klären, kann die Universals­chlichtung­sstelle des Bundes einbeziehe­n: Ein Online-Antrag genügt. In vielen Fällen können die Schlichter helfen, den Konflikt zwischen den Parteien mit einer einvernehm­lichen Lösung zu beenden. Für Verbrauche­r ist der Service kostenlos. Häufig ist es dafür hilfreich, entspreche­nde Belege wie zum Beispiel eine Tankquittu­ng aufzubewah­ren.

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