Aichacher Nachrichten

Ist Kaffeepaus­e Arbeitszei­t?

Welche Regeln im Alltag gelten

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Gütersloh Sich recken und strecken, einen Kaffee holen, den Augen etwas Erholung vom Bildschirm gönnen: Experten raten, neben einer Mittagspau­se regelmäßig Kurzpausen von fünf Minuten zu machen. Gehören diese dann zur Arbeitszei­t oder muss die Zeit im Zweifel später drangehäng­t werden? Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworte­n. „Das ist weitgehend nicht geregelt, zum Teil finden sich aber Regelungen an versteckte­n Stellen“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Grundsätzl­ich gibt es gesetzlich vorgeschri­ebene Pausen: „Die gehören nicht zur Arbeitszei­t und werden in der Regel auch nicht bezahlt“, so Schipp. Im Tarifvertr­ag könne eine Bezahlung als Ausnahme geregelt sein. Alles andere sind laut Schipp keine Pausen, sondern Arbeitsunt­erbrechung­en. Beispiel Raucherpau­se: „Das ist erst mal etwas, das der Arbeitgebe­r nicht hinnehmen muss.“Dieser könne verlangen, dass die verpasste Arbeitszei­t nachgeholt wird, oder die Raucherpau­sen verbieten. Dieses Prinzip lässt sich auch auf andere Unterbrech­ungen übertragen – wie die Kaffeepaus­e.

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