Jetzt den Pflegegrad prüfen
Nach Änderung im Steuerrecht kann Geld gespart werden
Die Behindertenpauschbeträge sind in diesem Jahr steuerrechtlich auf bis zu 7400 Euro verdoppelt worden. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit Sitz in Berlin aufmerksam. Außerdem wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2021 der Pflegepauschbetrag erhöht und nach Pflegegrad gestaffelt sowie eine gesetzlich geregelte Fahrtkostenpauschale von bis zu 4500 Euro im Jahr eingeführt. Das kann für viele Menschen wichtig sein.
„Die Erhöhung der Beträge führt in vielen Fällen zu deutlichen Steuerersparnissen oder bewirkt, dass gar keine Einkommensteuern mehr zu zahlen sind“, sagt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Voraussetzung für den Behindertenpauschbetrag ist, dass ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt und ein Grad der Behinderung von mindestens 20 bescheinigt wird.
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 oder 5 benötigen hingegen keinen Schwerbehindertenausweis, um den Behindertenpauschbetrag steuerlich geltend zu machen. Sie bekommen ohnehin stets den höchsten Behindertenpauschbetrag, wenn sie den Pflegegrad dann bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Vom gestaffelten Pflegepauschbetrag von bis zu 1800 Euro im Jahr profitieren die pflegenden Angehörigen, wenn ein Pflegegrad bewilligt wurde und die pflegebedürftige Person nicht in einem Pflegeheim lebt. Werden jetzt vor dem Jahreswechsel noch die entsprechenden Anträge gestellt und diese erst im nächsten oder übernächsten Jahr positiv beschieden, gelten die steuerlichen Pauschbeträge bereits rückwirkend für das Jahr 2021.
„Das Besondere an diesen Pauschbeträgen ist, dass sie nicht gezwölftelt werden. Das heißt, wenn am 20. Dezember 2021 ein Antrag gestellt wird, wird in der Einkommensteuererklärung 2021 der gesamte Pauschbetrag gewährt“, sagt Nöll.
Gleiches gilt auch bei einer sogenannten unterjährigen Höherstufung des Grades der Behinderung oder des Pflegegrades. Denn die Höhe des Grades der Behinderung und des Pflegegrades entscheidet über die Höhe der Pauschbeträge. Der höhere Pauschbetrag gilt dann ebenfalls für das gesamte Jahr, wie es heißt.