Aichacher Nachrichten

Geldbuße nach Pandemie‰Party in Mering Justiz

Ein Mann steht vor Gericht, weil er gegen Corona-Auflagen verstoßen hat – auf einer Feier während des Lockdowns.

- VON MARLENE VOLKMANN

Aichach/Mering Hat ein 24-Jähriger im vergangene­n Februar mitten im Lockdown eine Party gefeiert? Dem Meringer wurde vorgeworfe­n, im Februar 2021 an einer Feier mit mindestens 25 Personen auf dem Basketball­platz der Meringer Realschule teilgenomm­en zu haben.

Es war wegen Corona aber verboten, sich mit so vielen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands zu treffen. Außerdem herrschte eine abendliche Ausgangssp­erre. Der Mann sollte 500 Euro Geldbuße bezahlen, legte dagegen aber Einspruch ein und stand jetzt vor Gericht.

„Uns wurde über Nachbarn mitgeteilt, dass dort eine große Feier im Gange sei“, berichtete einer der Polizisten,

die zu der Party gerufen worden waren. Es seien zwei Grills und Musikboxen aufgestell­t gewesen. Als die Anwesenden die Polizei sahen, seien sie weggelaufe­n. Danach habe die Polizei das ganze Gebiet abgesucht und verschiede­ne Gegenständ­e gefunden. Neben Drogen, Fahrrädern und den Musikboxen auch ein Handy, das zum 24-Jährigen führte. Die Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n, die die Polizei hatte aufgreifen können, säuberten den Platz im Anschluss. Vor der Polizei machten sie keine Angaben. Ob der betroffene 24-Jährige dabei war, wusste der erste Polizeibea­mte vor Gericht nicht mehr.

Als Nächstes wurde einer seiner Kollegen vernommen. „Bei unserem Ankommen hat sich das schlagarti­g aufgelöst“, schilderte er die Szenerie. Die gefundenen Gegenständ­e hatten die Beamten im Anschluss mit auf die Dienststel­le genommen. Das Alter der Personen, die vor Ort geblieben waren, bezeichnet­e er als „bunt gemischt“, etwa 12 bis 22 Jahre. Richter Axel Hellriegel wollte wissen, ob denn jemand dort Basketball gespielt habe. Das sei bei zwei Buben der Fall gewesen. Der Polizist sagte, dass die beiden mehr in die Party hineingera­ten seien.

Der dritte Polizist hatte sich genauer mit dem Vorfall um den 24-jährigen Mann beschäftig­t. Er berichtete, dass man den Meringer nicht am Basketball­feld angetroffe­n habe. Er sei erst aufgefalle­n, als er sein Handy wieder bei der Polizei habe abholen wollen. Dieses hatte auf den Sitzgelege­nheiten beim Spielfeld gelegen. Bei der Polizei hatte der 24-Jährige gesagt, dass er das Handy am Nachmittag verloren habe, als er zum Basketball­spielen dort gewesen sei.

Mit den Tatvorwürf­en konfrontie­rt, hatte er sich nicht äußern wollen. Das erschien dem Beamten nicht logisch: Wenn er einfach nur sein Handy verloren hätte, hätte er das sagen können. Um diese Sitze habe außerdem ein Großteil der Feiernden gestanden. Der vierte Zeuge war auf der Party und hat deswegen schon ein Bußgeld gezahlt. Den 24-Jährigen habe er erst gesehen, als die Polizei vor Ort und der Platz wieder aufgeräumt gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt habe er sein Smartphone gesucht, vermutete der Zeuge. Darüber

konnte der nächste Zeuge keine Angaben machen: Er war einer der Buben, die auf dem Feld Basketball gespielt hatten. Er habe sich hier mit seinem Freund verabredet, die Versammlun­g sei erst nach und nach dort entstanden, sagte der 15-Jährige. Beide hatte die Polizei direkt befragt, bevor sie von ihren Eltern abgeholt wurden. Auch er hatte den Meringer nicht gesehen. Gegen die beiden Buben wurde das Verfahren wieder eingestell­t, weil zu diesem Zeitpunkt Sport an der frischen Luft erlaubt war.

Vor dem Amtsgerich­t wurde der Mann dazu verurteilt, die 500 Euro Bußgeld zu zahlen. Dass er nur sein Handy verloren hatte, glaubte der Richter ihm nicht. Denn das hätte er der Polizei ja sagen können.

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