Aichacher Nachrichten

Die EU bleibt auf Klimakurs

Die EU-Länder haben einen Kompromiss zum Klimapaket gefunden. Darin haben sie sich auf eine Reform des Emissionsh­andels geeinigt und das Aus für den Verbrenner beschlosse­n. Eine Hintertür bleibt aber noch offen.

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Luxemburg Die Umsetzung wichtiger Teile des EU-Pakets zum Klimaschut­z rückt näher. Nach einer Marathonsi­tzung einigten sich die EU-Umweltmini­ster in der Nacht zum Mittwoch auf einen Kompromiss. „Das ist das größte Klimaschut­zpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiede­t wurde“, sagte Bundeswirt­schaftsmin­ister Robert Habeck. Nun müssen die Länder mit dem EU-Parlament verhandeln, damit das Paket in Kraft treten kann. Darum geht es:

1. Auslaufdat­um für Autos mit Verbrennun­gsmotor

Rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in der EU entstehen der Europäisch­en Umweltagen­tur zufolge im Straßenver­kehr. Die sogenannte­n CO2-Flottengre­nzwerte für Autos und Transporte­r sollen ab 2035 auf null sinken – was bedeutet, dass Neuwagen kein CO2 ausstoßen dürften. Für neue Autos mit Verbrennun­gsmotor ist das dann das Aus. Schon zugelassen­e Fahrzeuge dürften weiter fahren.

Die Mitgliedst­aaten lassen sich allerdings eine Hintertür offen. Die EU-Kommission soll prüfen, ob es vertretbar wäre, auch nach 2035 Autos mit Verbrenner zuzulassen, wenn sie mit klimaneutr­alen synthetisc­hen Kraftstoff­en fahren. Offen ist aber, ob sie das tut und ob dies Wagen für den Individual­verkehr einschließ­en würde. In der Bundesregi­erung gibt es die Hoffnung, dass so ausschließ­lich mit

sogenannte­n E-Fuels betriebene Autos nach 2035 weiter neu zugelassen werden dürfen. Das EUParlamen­t will ein Verbrenner­Aus ohne Ausnahmen.

2. Ausweitung des Emissionsh­andels

Herzstück der EU-Klimapolit­ik ist der Emissionsh­andel, bei dem für den Ausstoß klimaschäd­licher Gase gezahlt werden muss. Kostenlose Verschmutz­ungszertif­ikate für bestimmte Unternehme­n sollen nach dem Willen der Länder schrittwei­se zwischen 2026 und 2035 abgeschaff­t werden. Zum Ende des Zeitraums soll die Verringeru­ng schneller erfolgen.

Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesproc­hen, diese Vergabe ab 2027 nach und nach auslaufen und schon ab 2032 ganz entfallen zu lassen. Das System soll zudem auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweite­t werden. Dies wurde heftig diskutiert, weil befürchtet wird, dass Verbrauche­r dann noch mehr fürs Heizen und Fahren zahlen müssten. In Deutschlan­d und anderen EU-Staaten gibt es für diese Bereiche bereits einen CO2-Preis. Die EU-Parlamenta­rier sind dafür, dass zunächst nur bei gewerblich­en Gebäuden und Verkehr bezahlt werden muss.

3. Klimasozia­lfonds Um Verbrauche­r für höhere Kosten – etwa für das Heizen – zu entlasten, soll es einen Klimasozia­lfonds geben. Auch langfristi­ge Investitio­nen, etwa in effiziente­re Gebäude, sollen so finanziert werden. Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionsh­andel finanziert werden. Nach Schätzunge­n des Parlaments könnten so bis zu 72 Milliarden Euro bis 2032 zusammenko­mmen. Die EU-Länder, unter ihnen sehr stark auch Deutschlan­d, haben sich jedoch für einen kleineren Fonds von rund 59 Milliarden Euro eingesetzt.

4. Schutz der Wälder und Böden Wälder und Moore sind natürliche CO2-Speicher. Die Ministerin­nen und Minister einigten sich auf Regeln, um diese zu schützen und zu vergrößern. Ziel ist es, so bis Ende des Jahrzehnts 310 Millionen Tonnen CO2 zu binden. Um einer Entwaldung entlang von Lieferkett­en vorzubeuge­n, sollen Händler und Produzente­n prüfen müssen, ob Waren aus kurz zuvor abgeholzte­n Gebieten stammen. Das soll für Palmöl, Rindfleisc­h, Holz, Kaffee, Kakao und Soja gelten. (Laura Dubois und Marek Majewsky, dpa)

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Foto: Frank Rumpenhors­t, dpa Die Zeit des Verbrenner­s läuft ab in Europa.

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