Aichacher Nachrichten

R. Kelly muss 30 Jahre in Haft

Schuldig in allen Anklagepun­kten: Das hatte die Jury im Missbrauch­sprozess gegen den ehemaligen Pop-Superstar entschiede­n. Das nun verkündete Strafmaß fiel deutlich aus.

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New York Der frühere Pop-Superstar R. Kelly ist in einem Missbrauch­sprozess zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Kellys Verbrechen seien „kalkuliert, sorgfältig geplant und über einen Zeitraum von fast 25 Jahren regelmäßig ausgeübt worden“, sagte Richterin Ann Donnelly am Mittwoch an einem Gericht in New York. Sie verhängte zudem eine Strafe von 100 000 Dollar (etwa 95 000 Euro).

Bereits im vergangene­n Jahr hatte eine Jury den Musiker nach mehrwöchig­em Prozess in allen neun Anklagepun­kten – darunter sexuelle Ausbeutung Minderjähr­iger, Kidnapping und Bestechung – für schuldig befunden. Kelly hatte die Vorwürfe stets zurückgewi­esen.

Der Musiker, der mit schwarzer Brille, schwarzer Corona-Maske und khakifarbe­nem Oberteil am Gericht erschien, äußerte sich nicht – nach Angaben seiner Verteidige­rin wegen noch ausstehend­er weiterer Prozesse. „Ja, Euer Ehren, das ist mein Wunsch“, antwortete Kelly auf die Frage, ob er sich wirklich nicht zu Wort melden wolle. Das Strafmaß nahm der 55-Jährige reglos mit hängendem Kopf auf. „Er sitzt hier nicht ohne Reue“, hatte Verteidige­rin Jennifer Bonjean zuvor gesagt.

Mit der Strafe folgte Richterin Donnelly auf ganzer Linie der Staatsanwa­ltschaft, die mehr als 25 Jahre Haft für den „I Believe I Can Fly“-Sänger gefordert hatte, der bereits seit seiner Festnahme im Sommer 2019 im Gefängnis sitzt. Eine solche Strafe sei unter anderem wegen der Schwere seiner Verbrechen angemessen, außerdem gehe von Kelly nach wie

vor eine Gefahr aus, hatte die Staatsanwa­ltschaft ihre Forderung begründet – und Donnelly stimmte dem zu.

Die Verteidigu­ng des Musikers hatte eine deutlich geringere Strafe gefordert und betonte das vor Gericht noch einmal. Kelly sei das „Produkt seiner Kindheit“– einer extrem schwierige­n Kindheit, geprägt von sexuellem Missbrauch,

Armut und Gewalt, sagte Verteidige­rin Bonjean. Zudem sei Kelly ein „Musik-Genie“und habe der Gesellscha­ft dadurch und auch durch seine Spendenber­eitschaft viel gegeben. Seine Verbrechen seien schwerwieg­end gewesen, rechtferti­gten aber nicht eine Strafe in diesem Ausmaß, das für den unter Diabetes leidenden Sänger quasi einer lebenslang­en Haftstrafe gleichkäme. Schon zuvor hatte die Verteidigu­ng angekündig­t, in Berufung gehen zu wollen, und betonte das nun erneut.

Das Verfahren ist – nach Fällen wie denen von Filmproduz­ent Harvey Weinstein und Komiker Bill Cosby – eine weitere viel beachtete juristisch­e Aufarbeitu­ng der MeToo-Ära. Sieben Opfer von Kelly erzählten vor Gericht nacheinand­er und teilweise unter Tränen noch einmal ihre Geschichte­n. Teilweise schauten und sprachen ihn die Frauen dabei direkt an – doch Kelly starrte entweder geradeaus, auf die Notizen vor sich auf dem Tisch, oder unterhielt sich leise mit seinen Verteidige­rinnen. Erste Anschuldig­ungen gegen den 1967 in Chicago als Robert Sylvester Kelly geborenen Musiker wurden bereits vor rund 25 Jahren bekannt. In den US-Bundesstaa­ten Illinois und Minnesota liegen weitere Anklagen gegen ihn vor. (dpa)

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Foto: Amr Alfiky, dpa Muss nach dem Missbrauch­sprozess für 30 Jahre in Haft: der US-amerikanis­che Sänger R. Kelly.

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