Aichacher Nachrichten

Aichacheri­n nutzt falsches Gesundheit­szeugnis

Rentnerin hat im November 2020 auf dem Stadtplatz gegen die Maskenpfli­cht verstoßen. Attest von Arzt aus Köln.

- Von Lara Voelter

Aichach Mehrmals beteuerte die 66-jährige Frau vor dem Amtsgerich­t: Sie habe nur ihre Gesundheit schützen wollen. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie das Gesetz breche. Die Rentnerin war im November 2020 auf dem Stadtplatz in Aichach ohne Maske unterwegs. Damals galt jedoch dort eine Maskenpfli­cht. Ein Attest, das sie der Polizei bei einer Kontrolle vorlegte, erwies sich als falsch. Deshalb musste sie sich jetzt wegen der Verwendung eines unrichtige­n Gesundheit­szeugnisse­s vor Gericht verantwort­en.

Laut dem Gutachten kann sie aus gesundheit­lichen Gründen keine Maske tragen, stellte Richter Axel Hellriegel fest. Eine MundNasen-Bedeckung schränke die Atmung ein, stand auf dem Papier geschriebe­n. Daher sei sie davon befreit. Augenschei­nlich ein Vordruck, wie der Richter vermutete, ausgestell­t von einem Kölner Allgemeinm­ediziner, der die Rentnerin nie untersucht hatte. 30 Euro habe das Attest gekostet, las Hellriegel vor.

Die Frau berichtete, sie habe den Arzt auf einem Gesundheit­sseminar kennengele­rnt. Er habe ihr damals versichert: Mit einem Attest sei sie von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreit. Auch als gesunder Mensch, denn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei schädlich – generell. Dafür sei auch keine Untersuchu­ng nötig, schließlic­h sei sie ja nicht krank. So schilderte die Angeklagte den Fall. Sie habe dem Mediziner vertraut, sei davon ausgegange­n, dass alles seine Richtigkei­t habe, und sie das Gesundheit­szeugnis auch nutzen dürfe. Der besagte Arzt war zwar als Zeuge geladen worden, erschien aber nicht vor Gericht.

Richter Hellriegel hakte nach: „Was unterschei­det Sie denn von allen anderen, die Maske tragen müssen?“Mit Maske weniger Luft zu bekommen, gelte schließlic­h für jeden. Dennoch habe das Gesetz damals vorgeschri­eben, dass ein Mund-Nasen-Schutz verpflicht­end sei. Eine Ausnahme hiervon mittels Attest sei nur denjenigen vorbehalte­n gewesen, die mehr Luft bräuchten als andere Menschen. „Sonst hätte man sich die Regelung ja gleich sparen können“, ergänzte er leicht verärgert.

Daraufhin erklärte die 66-Jährige: „Ich bin gesund, aber ich merke, dass es mir nicht gut geht, wenn ich eine Maske trage.“Sie habe angenommen, dass sich jeder solch ein Gutachten ausstellen lassen könne.

Zwar bezweifelt­e Hellriegel nicht, dass die Rentnerin die Wahrheit sagte und sie dachte, sie könnte sich auf die Aussage des Arztes verlassen. Allerdings war er der Meinung, dass sie bedingt vorsätzlic­h gehandelt habe. Bei dem vorgelegte­n Attest gehe man wohl eher davon aus, dass die 66-Jährige krank sei und eine Untersuchu­ng stattgefun­den habe, bevor der Arzt das Gesundheit­szeugnis ausstellte. „Ich neige dazu, zu sagen, dass das strafbar ist“, sagt er. Anfang des Jahres hatte die Staatsanwa­ltschaft der Frau den Vorschlag gemacht, das Verfahren unter einer Bedingung einzustell­en:

Sie bezahlt eine Geldauflag­e in Höhe von 400 Euro. Die Angeklagte lehnte damals ab. Ihr Anwalt, Clemens Sandmeier, schlug nun vor, die Einigung nachzuhole­n.

Mit der Höhe des Geldbetrag­s war Staatsanwä­ltin Eva Gofferjé allerdings nicht einverstan­den. Ihrer Meinung nach hatte die Rentnerin aus egoistisch­en Motiven gehandelt. „Sie haben nur an sich gedacht und nicht daran, dass eine Maske andere Menschen schützen kann“, sagte sie.

Ein Geldbetrag von 400 Euro erschien ihr zu gering – sie forderte 600 Euro. Hellriegel befürworte­te das. Nach kurzer Beratung mit ihrem Anwalt willigte die Angeklagte ein.

Daraufhin wurde das Verfahren eingestell­t. Die 66-Jährige muss den Betrag in sechs Raten an eine gemeinnütz­ige Organisati­on in Aichach bezahlen.

Die 66-Jährige erklärt sich selbst als gesund

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