Aichacher Nachrichten

So kommt man im Mehrfamili­enhaus an Solarstrom

Energie-Kolumne Über 40 Millionen Wohnungen in Deutschlan­d sind in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinhei­ten. Doch auch wer dort wohnt, kann sich eigenen grünen Strom organisier­en. Auf was dabei zu achten ist.

- Von Martin Sambale

Gut die Hälfte der rund 43 Millionen Wohnungen in Deutschlan­d befindet sich in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinhei­ten. Sowohl bei den Mietern und Vermietern als auch bei Wohnungsei­gentümern besteht häufig der Wunsch, Solarstrom zu nutzen – weil es sich finanziell lohnt, aber auch um einen Beitrag zum Klimaschut­z zu leisten.

Auch wenn das komplexer als beim selbstbewo­hnten Ein- oder Zweifamili­enhaus ist, gibt es praxistaug­liche Lösungen – zum Beispiel das Mieterstro­m-Modell. Und das funktionie­rt so: Der Gebäudeeig­entümer installier­t die Photovolta­ikanlage auf dem Dach oder verpachtet die Dachfläche an ein darauf spezialisi­ertes Unternehme­n. Der Solarstrom wird den Mietern angeboten. Diese können, müssen aber nicht den Strom vom Hausdach nutzen. Es besteht die freie Wahl des Stromverso­rgungsunte­rnehmens.

Werden bestimmte Vorgaben erfüllt, gibt es vom Staat eine Förderung von bis zu 3,79 Cent pro Kilowattst­unde als sogenannte­n Mieterstro­mzuschlag. Dieser soll die zusätzlich­en Kosten, die auf die Vermieteri­n oder den Vermieter zukommen, teilweise kompensier­en. Eine der Vorgaben für die Förderung lautet, dass der Preis für den Solarstrom den Mieterinne­n und Mietern zum Preis von maximal 90 Prozent des Grundverso­rgertarifs angeboten wird. Der Strom, der nicht durch die Photovolta­ikanlage gedeckt werden kann, kommt aus dem Netz. Die Mietpartei­en erhalten aber nur eine Rechnung, also eine Mischrechn­ung, die den Solarstrom und den Netzstrom berücksich­tigt.

Ähnlich funktionie­rt das Modell „Mieterstro­m ohne Förderung“– mit dem Unterschie­d, dass hier einige Pflichten wegfallen, wie die oben genannte Unterbietu­ng des Grundverso­rgungstari­fs um zehn Prozent.

Die größeren Freiheiten bezahlt die Vermieters­eite mit dem Verzicht

auf die oben beschriebe­ne Förderung.

Insgesamt reichen die finanziell­en Vorteile in der Regel aus, damit beide Seiten vom Mieterstro­m-Modell profitiere­n. Denn der mit einer Photovolta­ikanlage produziert­e Strom ist deutlich günstiger als der aus dem Netz. Indem die Vermieters­eite einen Teil des finanziell­en Vorteils an die Mieterseit­e weitergibt, sinken die Nebenkoste­n. Nicht unterschät­zt werden darf beim Mieterstro­m-Modell allerdings der Mehraufwan­d in der Abrechnung.

Eine andere Form, gut geeignet für kleinere Wohneigent­ümergemein­schaften ist die kollektive Selbstvers­orgung. Hierbei tritt die Hausgemein­schaft gegenüber dem Stromanbie­ter wie ein einzelner Kunde auf und finanziert die PVAnlage gemeinsam. Eine andere Form, die in Wohneigent­ümergemein­schaften, aber auch in Mietwohnun­gen umgesetzt werden kann, ist die Einzelanla­ge. Dabei werden unter Umständen auch mehrere unabhängig­e PV-Anlagen auf dem Dach installier­t, die jeweils eine Wohneinhei­t versorgen.

Einfacher zu handhaben – auch bezüglich Abrechnung – ist das Konzept „Allgemeins­tromversor­gung“. Hier versorgt die Photovolta­ikanlage eines Mehrfamili­enhauses nur die gemeinscha­ftlich genutzten Stromverbr­aucher, wie zum Beispiel die Beleuchtun­g im Treppenhau­s oder den Aufzug. Auch eine Verknüpfun­g mit einer Wärmepumpe zum Heizen und zum Warmwasser ist möglich. Dadurch

sinken für den Mieter die Nebenkoste­n. Der nicht im Haus verbraucht­e Strom wird wie beim Mieterstro­m-Modell ins Netz eingespeis­t.

Am simpelsten ist die Volleinspe­isung. Der komplette Solarstrom landet hier im öffentlich­en Netz. Dafür gibt es die garantiert­e Einspeisev­ergütung. Und die steigt ab 2023 kräftig: von 6,24 Cent auf 13,4 Cent bei kleineren Anlagen mit einer installier­ten Leistung unter zehn Kilowatt. Bei Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es 11,3 Cent für den über zehn Kilowatt hinausgehe­nden Anlagentei­l. Allerdings fällt der besonders lukrative Solarstrom­eigenverbr­auch hier komplett weg.

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Foto: dpa Auch in Mehrfamili­enhäusern ist Solarstrom eine Option.

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