Urteil gegen Messerstecherin bestätigt
Im November 2020 wurde ein 28-jähriger Mann an einer Haltestelle in Pfersee getötet. Die Familie des Opfers war mit dem Urteil nicht einverstanden - ist nun aber mit einem Einspruch gescheitert.
Dieser Prozess hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt. Knapp ein Jahr ist es her, dass die damals 20-jährige Fabienne K. vom Augsburger Jugendschöffengericht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 25. November 2020 an einer Bushaltestelle in Pfersee den ihr zuvor unbekannten 28-jährigen Stefan D. mit einem einzigen Stich ins Herz getötet hatte. Nach dem Urteil hatte der Anwalt der Opferfamilie Revision eingelegt. Ohne Erfolg, wie bekannt wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision zurückgewiesen. In dem Verfahren werden lediglich Rechtsfragen geprüft, also, ob ein Urteil juristisch fehlerfrei ist. Hält der BGH ein Urteil für fehlerhaft und damit die Revision für begründet, wird das Verfahren als Revisionsprozess vor einem anderen Gericht neu aufgerollt. Das ist nun aber nicht der Fall. Das Urteil gegen die junge Frau ist damit rechtskräftig.
In dem Verfahren hatten die
Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord
Staatsanwaltschaft und die Nebenklage auf Mord plädiert, sie forderten eine Strafe von etwa neun Jahren. Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass die 20-Jährige nicht mit Heimtücke – einem Mordmerkmal – gehandelt habe. Auch wurde eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Täterin aufgrund einer posttraumatischen Störung nicht ausgeschlossen. Michael Weiss, der die Familie des Opfers vertrat, hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, weil es der hinterbliebenen Familie um den Schuldspruch ging. Die Familie hätte das Gefühl gehabt, dass die Täterin mehr zum Opfer gemacht wurde als der Verstorbene, hieß es.