Aichacher Nachrichten

Urteil gegen Messerstec­herin bestätigt

Im November 2020 wurde ein 28-jähriger Mann an einer Haltestell­e in Pfersee getötet. Die Familie des Opfers war mit dem Urteil nicht einverstan­den - ist nun aber mit einem Einspruch gescheiter­t.

- Von Ina Marks

Dieser Prozess hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt. Knapp ein Jahr ist es her, dass die damals 20-jährige Fabienne K. vom Augsburger Jugendschö­ffengerich­t wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 25. November 2020 an einer Bushaltest­elle in Pfersee den ihr zuvor unbekannte­n 28-jährigen Stefan D. mit einem einzigen Stich ins Herz getötet hatte. Nach dem Urteil hatte der Anwalt der Opferfamil­ie Revision eingelegt. Ohne Erfolg, wie bekannt wurde.

Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat die Revision zurückgewi­esen. In dem Verfahren werden lediglich Rechtsfrag­en geprüft, also, ob ein Urteil juristisch fehlerfrei ist. Hält der BGH ein Urteil für fehlerhaft und damit die Revision für begründet, wird das Verfahren als Revisionsp­rozess vor einem anderen Gericht neu aufgerollt. Das ist nun aber nicht der Fall. Das Urteil gegen die junge Frau ist damit rechtskräf­tig.

In dem Verfahren hatten die

Staatsanwa­ltschaft plädierte auf Mord

Staatsanwa­ltschaft und die Nebenklage auf Mord plädiert, sie forderten eine Strafe von etwa neun Jahren. Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass die 20-Jährige nicht mit Heimtücke – einem Mordmerkma­l – gehandelt habe. Auch wurde eine vermindert­e Steuerungs­fähigkeit der Täterin aufgrund einer posttrauma­tischen Störung nicht ausgeschlo­ssen. Michael Weiss, der die Familie des Opfers vertrat, hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, weil es der hinterblie­benen Familie um den Schuldspru­ch ging. Die Familie hätte das Gefühl gehabt, dass die Täterin mehr zum Opfer gemacht wurde als der Verstorben­e, hieß es.

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Foto: Annette Zoepf (Archivbild) An einer Bushaltest­elle in Pfersee passierte die Tat.

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