Aichacher Nachrichten

Das gilt jetzt für die Gebäudesan­ierung

Die Steigerung der Energieeff­izienz im Gebäudeber­eich bleibt weiter ein wichtiges Ziel der Bundesregi­erung. Doch um an Fördermitt­el zu kommen, gibt es ab sofort neue Regeln – nicht alle Projekte bekommen noch Geld.

- Von Matthias Zimmermann

Berlin Noch einmal neu rechnen, so heißt es jetzt wohl für viele private und gewerblich­e Bauherrinn­en und -herren, die auf eine Förderung ihrer Vorhaben durch den Staat gehofft haben. Mit sofortiger Wirkung hat das Bundeswirt­schaftsmin­isterium eine Reform vorgelegt, nach der viele Projekte zur Sanierung im Gebäudeber­eich weniger Geld bekommen. Was man dazu wissen muss:

Wo muss die Förderung beantragt werden?

Die staatliche Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) bleiben weiterhin die richtigen Ansprechpa­rtner. Die Zuständigk­eiten werden jedoch neu verteilt. Das BAFA gewährt die Zuschüsse für Einzelmaßn­ahmen der Sanierung und die KfW die Kreditverg­abe für Gesamtsani­erungsmaßn­ahmen. Die wenig nachgefrag­te Kreditförd­erung für Einzelsani­erungsmaßn­ehmen bei der KfW entfällt.

Warum wird die Reform im Hauruck-Verfahren umgesetzt?

Wirtschaft­sminister Robert Habeck ist ein gebranntes Kind, was die Förderung des energieeff­izienten Bauens angeht. Im Januar sorgte die über Nacht vollzogene Aussetzung der Förderprog­ramme wegen leerer Kassen für massive Verärgerun­g

bei Bauwillige­n. Um vor der länger angekündig­ten Reform einen Run auf die Mittel zu vermeiden, hat sich Habecks Haus nun zu diesem Vorgehen entschiede­n. Es gilt aber eine Vertrauens­schutzrege­lung: Für Anträge, die bis einschließ­lich 27. Juli (0 Uhr) bei der KfW eingegange­n sind, gelten weiter die alten Konditione­n.

Bei der Förderung von Einzelmaßn­ahmen, wie etwa dem Fensteraus­tausch, gilt eine Übergangsf­rist bis einschließ­lich 14. August (0 Uhr). Bis dahin gelten auch beim BAFA die alten Bedingunge­n.

Was soll mit der Reform erreicht werden?

Wichtigste­s Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen von der Förderung profitiere­n können, der Fokus des Programms liegt nun klar auf der Sanierung. Der Effekt für Energieein­sparung und Klimaschut­z liegt laut Habeck bei der energetisc­hen Gebäudesan­ierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Insgesamt sinken die Fördersätz­e leicht, bei den Komplettsa­nierungen der KfW wird auf eine Förderung durch zinsverbil­ligte Kredite mit Tilgungszu­schüssen umgestellt. Weiterhin können alle – Privatpers­onen, Kommunen, Unternehme­n und gemeinnütz­ige Einrichtun­gen – gefördert werden. Das Zuschusspo­rtal der KfW wird geschlosse­n, Zuschüsse werden nur noch für Kommunen gewährt.

An der Reform der Neubauförd­erung

wird noch gearbeitet. Sie soll künftig beim Bundesbaum­inisterium liegen und für das Jahr 2023 neu starten. Bis Jahresende läuft das Programm EH 40 Nachhaltig­keit weiter.

Was gilt bei Heizungen?

Ab 2024 müssen neue Heizungen ohnehin zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbar­en Energien betrieben werden. Der Heizungsta­usch wird jetzt mit einem neuen Gaskessela­ustauschbo­nus (zehn Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz für den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizung­en gefördert. Endgültig

Schluss ist dafür mit der Förderung fossiler Heizungen: Bislang gab es auch Geld für RenewableR­eadyund Gashybrid-Heizungen.

Was ist mit Wärmepumpe­n?

Ziel der Bundesregi­erung bleibt, dass ab 2024 mindestens 500.000 neue Wärmepumpe­n pro Jahr installier­t werden. Besonders effiziente Wärmepumpe­n werden nun mit einem Extra-Bonus gefördert. Der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe liegt bei 40 Prozent (mit Bonus für besonders effiziente Wärmepumpe­n und Heizungs-Tausch-Bonus) bis zur Höchstgren­ze von 60.000 Euro je Wohneinhei­t, dies entspricht einer Fördersumm­e von bis zu 24.000 Euro. Früher waren bis zu 30.000 Euro möglich.

Was ist mit der Beratung?

Energieber­ater konnten beim BAFA bislang Geld für einen individuel­len Sanierungs­fahrplan (iSFP) beantragen. Wer nicht genügend Geld hat, um sofort eine komplette Sanierung vorzunehme­n, sollte so ermutigt werden, einzelne Maßnahmen in aufeinande­r abgestimmt­en Schritten anzugehen. Laut Ministeriu­m gab es dabei aber häufig Mitnahmeef­fekte. Wer etwa ohnehin eine Komplettsa­nierung plant, für den ist das Geld nicht gedacht. Und wer nur eine Heizung tauscht, bekommt kein Geld, wenn er weitere Schritte nur plant, aber nie angeht.

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Foto: Kai Remmers, dpa Wer sein Dach dämmt, spart Heizkosten.

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