Manche Eltern zahlen, andere nicht
Ärger wegen des Pöttmeser Kindergartenbusses: Bürgermeister räumt ein Versäumnis der Gemeindeverwaltung ein. Die CWG fordert, dass die Gemeinde die Gebühren für den Kindergartenbus zurückzahlt.
Pöttmes Zu großem Diskussionsbedarf im Marktgemeinderat Pöttmes führte der Antrag der CWG auf Rückerstattung des Beförderungsgeldes für den Kindergartenbus im Jahr 2021/2022. Der Ortssprecher von Schnellmannskreuth, Erwin Raba, hatte den Antrag eingebracht, da nach seiner Ansicht eine Ungleichbehandlung der Eltern in den verschiedenen Ortsteilen vorliegt.
Während von den Eltern aus den Ortsteilen Pertenau, Grimolzhausen, Osterzhausen und Schnellmannskreuth die anfallenden Gebühren für die Beförderung mit dem Kindergartenbus seit September
2021 regelmäßig abgebucht wurden, hätten die Eltern aus dem Oberland bisher nichts bezahlen müssen. Dies ist nach Ansicht Rabas höchst ungerecht, weshalb er die Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren an die betroffenen Eltern forderte.
Erst im März hatte der Gemeinderat die Modalitäten für den Kindergartenbus neu festgelegt. Bürgermeister Mirko Ketz räumte ein, dass hier durchaus ein Versäumnis seitens der Gemeindeverwaltung vorliege. Er sagte: „Aufgrund eines Personalwechsels und der allgemein angespannten Personaldecke ist hier wohl was versäumt worden.“Allerdings seien die Gemeinden zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Eine gesetzliche Grundlage oder einen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung könne er aus Sicht der Verwaltung nicht erkennen.
Laut Gemeindeverwaltung sollen außerdem die fehlenden Zahlungen in Form einer Jahresabrechnung, die im August erfolgt, eingefordert werden. Den Eltern waren die Kosten für die Beförderung im Voraus bekannt. Die Gemeinde könne die Gebühren durchaus auf diesem Wege einziehen, der Anspruch sei keinesfalls verjährt, argumentierte Ketz.
Sissi Veit-Wiedemann war der Ansicht, dass das Geld der Gemeinde zusteht, da diese ja schließlich bereits eine Leistung erbracht habe. Alwin Wagner prangerte jedoch an, dass zum Teil nicht einmal die Bankdaten erhoben worden seien, wie es eigentlich vorgesehen war. Dies sei seiner Meinung nach eine Ungleichbehandlung, die nicht hinzunehmen sei. Veit-Wiedemann erinnerte daran, dass es Aufgabe der Gemeinderäte sei, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Dieser würde aber durch eine Rückerstattung der Beträge beziehungsweise einen Verzicht darauf entstehen. Der Gemeinde seien ja bereits Kosten entstanden, die gedeckt werden müssten.
Eine moralische Verpflichtung, wie sie von Thomas Huber ins Gespräch gebracht wurde, sah Bürgermeister Ketz durchaus. Allerdings müsse sich eine Gemeindeverwaltung an gesetzliche Vorschriften halten, sagte er weiter.
Huber erwiderte, dass es seiner Ansicht nach nicht richtig sei, gerade in der jetzigen Zeit, in der die finanzielle Lage bei vielen Familien sehr angespannt sei, plötzlich einen höheren dreistelligen Betrag einzufordern, obwohl im Vertrag steht, dass eine monatliche Abrechnung stattfinden muss.
Manfred Graser hakte nach, ob es denn wirklich mit allen Eltern ordentliche Verträge gebe. Dies sei unabdingbar und müsse unbedingt überprüft werden, so Graser. Er forderte sicherzustellen, dass mit allen Eltern ordnungsgemäße Verträge geschlossen seien. Ketz stimmte dieser Forderung zu.
Peter Fesenmeier von der Verwaltung hielt dagegen, dass zwar durchaus Fehler gemacht worden seien, allerdings seien die Eltern in dem Augenblick, in dem sie den Bus zur Beförderung ihrer Kinder in Anspruch genommen haben, bereits einen Vertrag eingegangen. Er versprach jedoch, dass Versäumnisse jeder Art in Zukunft vonseiten der Verwaltung vermieden würden. Um eventuelle negative Auswirkungen durch die Kostenforderung in einem Betrag auf sozial schwächer gestellte Familien abzumildern, schlug Hubert Golde vor, eine Ratenzahlung anzubieten. Ketz sagte zu, dies mit den betroffenen Eltern zu kommunizieren und es zudem in den Beschluss aufzunehmen. Mit sechs Gegenstimmen wurde der Antrag der CWG auf Rückerstattung vom Gemeinderat schließlich abgelehnt.