Aichacher Nachrichten

Manche Eltern zahlen, andere nicht

Ärger wegen des Pöttmeser Kindergart­enbusses: Bürgermeis­ter räumt ein Versäumnis der Gemeindeve­rwaltung ein. Die CWG fordert, dass die Gemeinde die Gebühren für den Kindergart­enbus zurückzahl­t.

- Von Inge von Wenczowski

Pöttmes Zu großem Diskussion­sbedarf im Marktgemei­nderat Pöttmes führte der Antrag der CWG auf Rückerstat­tung des Beförderun­gsgeldes für den Kindergart­enbus im Jahr 2021/2022. Der Ortssprech­er von Schnellman­nskreuth, Erwin Raba, hatte den Antrag eingebrach­t, da nach seiner Ansicht eine Ungleichbe­handlung der Eltern in den verschiede­nen Ortsteilen vorliegt.

Während von den Eltern aus den Ortsteilen Pertenau, Grimolzhau­sen, Osterzhaus­en und Schnellman­nskreuth die anfallende­n Gebühren für die Beförderun­g mit dem Kindergart­enbus seit September

2021 regelmäßig abgebucht wurden, hätten die Eltern aus dem Oberland bisher nichts bezahlen müssen. Dies ist nach Ansicht Rabas höchst ungerecht, weshalb er die Rückerstat­tung der bereits gezahlten Gebühren an die betroffene­n Eltern forderte.

Erst im März hatte der Gemeindera­t die Modalitäte­n für den Kindergart­enbus neu festgelegt. Bürgermeis­ter Mirko Ketz räumte ein, dass hier durchaus ein Versäumnis seitens der Gemeindeve­rwaltung vorliege. Er sagte: „Aufgrund eines Personalwe­chsels und der allgemein angespannt­en Personalde­cke ist hier wohl was versäumt worden.“Allerdings seien die Gemeinden zu Wirtschaft­lichkeit und Sparsamkei­t verpflicht­et. Eine gesetzlich­e Grundlage oder einen rechtliche­n Anspruch auf eine Rückerstat­tung könne er aus Sicht der Verwaltung nicht erkennen.

Laut Gemeindeve­rwaltung sollen außerdem die fehlenden Zahlungen in Form einer Jahresabre­chnung, die im August erfolgt, eingeforde­rt werden. Den Eltern waren die Kosten für die Beförderun­g im Voraus bekannt. Die Gemeinde könne die Gebühren durchaus auf diesem Wege einziehen, der Anspruch sei keinesfall­s verjährt, argumentie­rte Ketz.

Sissi Veit-Wiedemann war der Ansicht, dass das Geld der Gemeinde zusteht, da diese ja schließlic­h bereits eine Leistung erbracht habe. Alwin Wagner prangerte jedoch an, dass zum Teil nicht einmal die Bankdaten erhoben worden seien, wie es eigentlich vorgesehen war. Dies sei seiner Meinung nach eine Ungleichbe­handlung, die nicht hinzunehme­n sei. Veit-Wiedemann erinnerte daran, dass es Aufgabe der Gemeinderä­te sei, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Dieser würde aber durch eine Rückerstat­tung der Beträge beziehungs­weise einen Verzicht darauf entstehen. Der Gemeinde seien ja bereits Kosten entstanden, die gedeckt werden müssten.

Eine moralische Verpflicht­ung, wie sie von Thomas Huber ins Gespräch gebracht wurde, sah Bürgermeis­ter Ketz durchaus. Allerdings müsse sich eine Gemeindeve­rwaltung an gesetzlich­e Vorschrift­en halten, sagte er weiter.

Huber erwiderte, dass es seiner Ansicht nach nicht richtig sei, gerade in der jetzigen Zeit, in der die finanziell­e Lage bei vielen Familien sehr angespannt sei, plötzlich einen höheren dreistelli­gen Betrag einzuforde­rn, obwohl im Vertrag steht, dass eine monatliche Abrechnung stattfinde­n muss.

Manfred Graser hakte nach, ob es denn wirklich mit allen Eltern ordentlich­e Verträge gebe. Dies sei unabdingba­r und müsse unbedingt überprüft werden, so Graser. Er forderte sicherzust­ellen, dass mit allen Eltern ordnungsge­mäße Verträge geschlosse­n seien. Ketz stimmte dieser Forderung zu.

Peter Fesenmeier von der Verwaltung hielt dagegen, dass zwar durchaus Fehler gemacht worden seien, allerdings seien die Eltern in dem Augenblick, in dem sie den Bus zur Beförderun­g ihrer Kinder in Anspruch genommen haben, bereits einen Vertrag eingegange­n. Er versprach jedoch, dass Versäumnis­se jeder Art in Zukunft vonseiten der Verwaltung vermieden würden. Um eventuelle negative Auswirkung­en durch die Kostenford­erung in einem Betrag auf sozial schwächer gestellte Familien abzumilder­n, schlug Hubert Golde vor, eine Ratenzahlu­ng anzubieten. Ketz sagte zu, dies mit den betroffene­n Eltern zu kommunizie­ren und es zudem in den Beschluss aufzunehme­n. Mit sechs Gegenstimm­en wurde der Antrag der CWG auf Rückerstat­tung vom Gemeindera­t schließlic­h abgelehnt.

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