Keine Pflicht, sondern Kür
Zaun, Hecke und Co: Was Eigentümer zur Einfriedung wissen sollten.
Hier fängt es an und dort hört es auf: Wer ein Grundstück besitzt, will es in aller Regel auf den Zentimeter genau eingrenzen. Häufig ist in dem Zusammenhang von der Einfriedung die Rede. Worum es hierbei genau geht – Fragen und Antworten.
Was ist Sinn und Ziel einer Grundstückseinfriedung?
„Die Rechtsprechung stuft als Einfriedung eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze ein, die ein Grundstück nach außen abschirmt“, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland. Dazu zählen sogenannte tote Einfriedungen wie Mauern oder Zäune und die sogenannten lebenden Einfriedungen wie Hecken. Mit Einfriedungen lässt sich der Privatraum beziehungsweise das Grundstück eindeutig begrenzen. Sie bieten Sichtschutz und können gegen unbefugtes Betreten durch Mensch oder Tier absichern.
Sind Grundstückbesitzer dazu verpflichtet, eine Einfriedung vorzunehmen?
„Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Teils gibt es eine grundsätzliche Pflicht, teilweise besteht sie nur dann, wenn der Nachbar das verlangt. Die einzelnen Bundesländer regeln das öffentliche Nachbarrecht durch Nachbarrechtsgesetze. In Bayern gibt es jedoch keinerlei Einfriedungspflicht.
Was tun, wenn der Nachbar verlangt, eine Einfriedung zu beseitigen?
Einen Anspruch auf die Beseitigung einer vorgeschriebenen Einfriedung gibt es nur unter engen Voraussetzungen. Zum Beispiel dann, wenn wenn etwa eine Mauer derart imprägniert ist, dass von ihr gesundheitsgefährdende Ausdünstungen ausgehen. „Kein Beseitigungsoder Abänderungsanspruch besteht hingegen, wenn der Nachbar die Einfriedung, die ortsüblich ist, als hässlich empfindet“, so Annett Engel-Lindner.
Welche Maximalhöhe ist bei der Einfriedung erlaubt?
In Bayern sind Einfriedungen bis zu 1,8 Meter genehmigungsfrei. Jedoch können Gemeinden in ihren Satzungen andere Regelungen festsetzen. Am besten informiert man sich bei der zuständigen Stelle über die ortsüblichen Vorgaben.
Darf man einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen?
Das hängt maßgeblich von den Regelungen im jeweiligen Bundesland ab. „Grundsätzlich sind aber bauliche Anlagen oder Pflanzen mit Abstand zur Grundstücksgrenze zu setzen“, sagt Julia Wagner. Wird etwas direkt auf die Grenze gesetzt, handelt es sich um eine Grenzbebauung
oder -bepflanzung, der der Nachbar zustimmen muss.
Wie vorgehen, wenn man vermutet, dass eine Mauer oder ein Zaun falsch gesetzt wurde?
Zunächst unbedingt das Gespräch mit dem Nachbarn oder der Nachbarin suchen. Gemeinsam kann man dann die Grundstücksgrenzen auf Plänen oder anhand von Grenzsteinen nachempfinden und im Zweifel nach Lösungen suchen.