Aichacher Nachrichten

Unfall: Welcher Betrunkene saß am Steuer?

Für den Vorfall nahe der MAN kommen zwei Männer infrage Auto fährt gegen ein Verkehrssc­hild und in die Leitplanke

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Eine nächtliche Autofahrt unter Alkoholein­fluss in Augsburg hat für einen jungen Mann auf alle Fälle massive Konsequenz­en. Eine Frage stellt sich jedoch: Wer ist gefahren? Die Polizei hat die Ermittlung­en aufgenomme­n, weil zwei betrunkene Männer für die Fahrt infrage kommen.

Am Montagmorg­en wurde die Polizei gegen 4 Uhr von einer Anwohnerin wegen eines lauten Knalls verständig­t. Scheinbar kam der Knall von einem Verkehrsun­fall, sagte sie. An der Örtlichkei­t

in der Thommstraß­e nahe der MAN wurde ein Sachschade­n an einem Verkehrssc­hild und einer Leitplanke festgestel­lt.

Kurze Zeit später ging laut Polizei eine Mitteilung über ein beschädigt­es Fahrzeug auf der Blücherstr­aße in Lechhausen beim Notruf ein. Der Fahrer fuhr zudem Schlangenl­inien. Die Polizei kontrollie­rte daraufhin das Fahrzeug, welches mittlerwei­le am Straßenran­d geparkt wurde.

Bei der Kontrolle stellte die Polizei einen 21-Jährigen auf dem Fahrersitz fest. Er versuchte scheinbar, auf den Beifahrers­itz zu wechseln. Der Mann hatte einen Atemalkoho­lwert von 1,5 Promille. Während der Kontrolle kam der 22-jährige vermeintli­che Beifahrer zum Fahrzeug zurück. Sein Atemalkoho­lwert lag bei 2,4 Promille.

Erste Ermittlung­en vor Ort bestätigte­n, dass das Fahrzeug offensicht­lich den Schaden in der Thommstraß­e verursacht hatte. Vor Ort wurde jedoch nicht abschließe­nd geklärt, wer von den beiden mit dem Fahrzeug zum Unfallzeit­punkt gefahren ist. Deshalb stellte die Polizei nach Rücksprach­e mit der Staatsanwa­ltschaft das Fahrzeug und die Bekleidung der Beteiligte­n sicher. Dadurch soll nun festgestel­lt werden, ob das Fahrzeug den Unfall verursacht hat und wer dieses gefahren ist.

Die weiteren Ermittlung­en der Polizei müssen nun ergeben, wer das Fahrzeug tatsächlic­h geführt hat. Den Unfallveru­rsacher erwartet eine Strafanzei­ge wegen Unfallfluc­ht und Gefährdung des Straßenver­kehrs sowie der Entzug der Fahrerlaub­nis, heißt es vonseiten der Polizei. (möh)

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