Nach Beißattacken: Hundehalterin muss 1500 Euro zahlen
Trotz einer Anordnung der Gemeinde kann das Tier unbemerkt vom Grundstück entfliehen und einen Passanten angreifen. Der Hund lebt nicht mehr. Die Beißattacke von 2019 wird dennoch zu einem Fall für das Verwaltungsgericht.
Gleich zweimal hatte der Mischlingshund einen anderen Vierbeiner und dessen Herrchen attackiert. Die Gemeinde erließ darum Anordnungen und Zwangsgelder gegen die Tierhalterin aus dem LandkreisSüden, die sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht wehrte. Weil der Hund inzwischen gestorben ist, hat sich ein Teil der Klage erledigt. Bezahlen muss die Frau dennoch.
Die Geschichte, so wie sie sich jetzt vor Gericht darstellt: Im November 2019 war es erstmals zu einem Zwischenfall mit dem Hund der Klägerin gekommen. Beim
Gassigehen geriet der Mischling mit dem Tier eines anderen Hundehalters aneinander. Der Hund der Klägerin biss auch das Herrchen des anderen Hundes in den Finger.
Der Vorfall wurde zum Fall für die Behörden bis hin zur Staatsanwaltschaft. Die Gemeinde ordnete an, dass der Hund von einem Experten auf seine Aggressivität und Gefährlichkeit hin zu begutachten sei, und verhängte eine Maulkorbpflicht für den Hund in der Öffentlichkeit. Schon hiergegen setzte sich die Hundehalterin per Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr. Es kam 2020 zum Verfahren, in dessen Rahmen sich die Parteien verglichen. Die Anordnungen zur Begutachtung und zum Maulkorbtragen
wurden zurückgenommen. Im Gegenzug durfte der Hund das Grundstück dann aber nicht mehr ohne Aufsicht verlassen; der Zaun musste entsprechend umgebaut werden.
Aber im Juli 2021 kam es erneut zu einem Vorfall mit dem Hund der Klägerin mit demselben Tier wie schon 2019. Wieder rauften sich die beiden Hunde, wieder wurde das Herrchen des anderen Hundes gebissen. Die Gemeinde ordnete erneut eine Begutachtung und die Maulkorbpflicht an. Zusätzlich bestand die Gemeinde auf der Vollstreckung eines Zwangsgeldes: 1000 Euro dafür, dass der Hund nicht, wie zuvor vor Gericht vereinbart, sicher auf dem Grundstück eingeschlossen wurde. Und weitere 1000 Euro dafür, dass der Hund unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit unterwegs sein konnte. Sowohl gegen die Auflagen wie auch gegen das Zwangsgeld klagte die Frau ein weiteres Mal.
Mit dem Tod des Hundes hatten sich nun die Anordnungen zur Begutachtung
und Maulkorbpflicht erledigt. Blieb die Frage nach dem Zwangsgeld für die Verstöße aus dem Jahr 2021, als der Hund trotz verbesserter Einfriedung aus dem Grundstück entkommen konnte und unbeaufsichtigt erneut einen Spaziergänger mit dessen Tier anfiel. In diesem Fall wollte Nicole Kandzia als Rechtsanwältin der Gemeinde von einer Erledigung nichts wissen. Auch aus Sicht des Gerichts bestanden keine Zweifel an den Vorkommnissen.
Den Einwand von Andreas Gröbmüller, Anwalt der Klägerin, dass das Hoftor möglicherweise aus Versehen nicht richtig geschlossen gewesen sei und der Hund deswegen hinauskommen konnte, ließ die Kammer nicht gelten. Ein Verstoß gegen die Anordnung habe zweifelsfrei vorgelegen. Beide Seiten einigten sich schließlich auf ein Zwangsgeld von 1500 Euro. Die Hundehalterin nahm ihre Klage gegen die Gemeinde zurück.
Der Hund ist inzwischen gestorben