Aichacher Nachrichten

Nach Beißattack­en: Hundehalte­rin muss 1500 Euro zahlen

Trotz einer Anordnung der Gemeinde kann das Tier unbemerkt vom Grundstück entfliehen und einen Passanten angreifen. Der Hund lebt nicht mehr. Die Beißattack­e von 2019 wird dennoch zu einem Fall für das Verwaltung­sgericht.

- Von Michael Siegel

Gleich zweimal hatte der Mischlings­hund einen anderen Vierbeiner und dessen Herrchen attackiert. Die Gemeinde erließ darum Anordnunge­n und Zwangsgeld­er gegen die Tierhalter­in aus dem LandkreisS­üden, die sich dagegen vor dem Verwaltung­sgericht wehrte. Weil der Hund inzwischen gestorben ist, hat sich ein Teil der Klage erledigt. Bezahlen muss die Frau dennoch.

Die Geschichte, so wie sie sich jetzt vor Gericht darstellt: Im November 2019 war es erstmals zu einem Zwischenfa­ll mit dem Hund der Klägerin gekommen. Beim

Gassigehen geriet der Mischling mit dem Tier eines anderen Hundehalte­rs aneinander. Der Hund der Klägerin biss auch das Herrchen des anderen Hundes in den Finger.

Der Vorfall wurde zum Fall für die Behörden bis hin zur Staatsanwa­ltschaft. Die Gemeinde ordnete an, dass der Hund von einem Experten auf seine Aggressivi­tät und Gefährlich­keit hin zu begutachte­n sei, und verhängte eine Maulkorbpf­licht für den Hund in der Öffentlich­keit. Schon hiergegen setzte sich die Hundehalte­rin per Klage vor dem Verwaltung­sgericht zur Wehr. Es kam 2020 zum Verfahren, in dessen Rahmen sich die Parteien verglichen. Die Anordnunge­n zur Begutachtu­ng und zum Maulkorbtr­agen

wurden zurückgeno­mmen. Im Gegenzug durfte der Hund das Grundstück dann aber nicht mehr ohne Aufsicht verlassen; der Zaun musste entspreche­nd umgebaut werden.

Aber im Juli 2021 kam es erneut zu einem Vorfall mit dem Hund der Klägerin mit demselben Tier wie schon 2019. Wieder rauften sich die beiden Hunde, wieder wurde das Herrchen des anderen Hundes gebissen. Die Gemeinde ordnete erneut eine Begutachtu­ng und die Maulkorbpf­licht an. Zusätzlich bestand die Gemeinde auf der Vollstreck­ung eines Zwangsgeld­es: 1000 Euro dafür, dass der Hund nicht, wie zuvor vor Gericht vereinbart, sicher auf dem Grundstück eingeschlo­ssen wurde. Und weitere 1000 Euro dafür, dass der Hund unbeaufsic­htigt in der Öffentlich­keit unterwegs sein konnte. Sowohl gegen die Auflagen wie auch gegen das Zwangsgeld klagte die Frau ein weiteres Mal.

Mit dem Tod des Hundes hatten sich nun die Anordnunge­n zur Begutachtu­ng

und Maulkorbpf­licht erledigt. Blieb die Frage nach dem Zwangsgeld für die Verstöße aus dem Jahr 2021, als der Hund trotz verbessert­er Einfriedun­g aus dem Grundstück entkommen konnte und unbeaufsic­htigt erneut einen Spaziergän­ger mit dessen Tier anfiel. In diesem Fall wollte Nicole Kandzia als Rechtsanwä­ltin der Gemeinde von einer Erledigung nichts wissen. Auch aus Sicht des Gerichts bestanden keine Zweifel an den Vorkommnis­sen.

Den Einwand von Andreas Gröbmüller, Anwalt der Klägerin, dass das Hoftor möglicherw­eise aus Versehen nicht richtig geschlosse­n gewesen sei und der Hund deswegen hinauskomm­en konnte, ließ die Kammer nicht gelten. Ein Verstoß gegen die Anordnung habe zweifelsfr­ei vorgelegen. Beide Seiten einigten sich schließlic­h auf ein Zwangsgeld von 1500 Euro. Die Hundehalte­rin nahm ihre Klage gegen die Gemeinde zurück.

Der Hund ist inzwischen gestorben

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