UWA-Beschäftigte fürchten um ihre Arbeitsplätze
Eine geplante Gesetzesänderung zu den Werkstätten für behinderte Menschen bereitet in den Ulrichswerkstätten Aichach Sorgen. Der Landrat sagt seine Unterstützung zu.
Aichach Für die Werkstätten für behinderte Menschen wie die Ulrichswerkstätten Aichach (UWA) ist eine Gesetzesänderung geplant. Der Werkstattrat der UWA betrachtet diesen mit großer Sorge. Er fürchtet „katastrophale Auswirkungen“. Bei einem Gespräch im Landratsamt sicherte Landrat Klaus Metzger laut einer Pressemitteilung seine Unterstützung zu.
Grundlage für den Gesetzesentwurf ist eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie sollte insbesondere das Entgeltsystem in Werkstätten beleuchten und zudem prüfen, wie Übergänge aus der Werkstatt auf den allgemeinen, sogenannten ersten Arbeitsmarkt besser gestaltet werden können. Aus dem Abschlussbericht, veröffentlicht im September, ergeben sich Handlungsempfehlungen, die in einen Gesetzentwurf münden sollen. Weder mit der Art des Vorgehens, noch mit den drohenden Gesetzesänderungen zeigen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Werkstätten einverstanden. Landrat Klaus Metzger lud deshalb Werkstatträte und Frauenbeauftragte der Ulrichswerkstätten Aichach (UWA) zu einem Austausch ins Landratsamt ein, heißt es in einer Pressemitteilung.
Benjamin Mutzbauer ist Werkstattrat der UWA und Bezirkssprecher für Schwaben. Stellvertretend brachte er die Sichtweise der UWA-Vertreter auf den Punkt: „Nach dem Gesetzentwurf sollen die Werkstätten und Berufsbildungsbereiche in radikaler Weise umstrukturiert werden, mit katastrophalen Auswirkungen für uns.“So könnte zum Beispiel der Bereich Berufliche Bildung aus den Werkstätten ausgegliedert werden. Durch Umstrukturierungen in den Werkstätten sieht der Werkstattrat die Gefahr, dass Leistungsstärkere auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gedrängt und Leistungsschwächeren jegliche Form von Teilhabe am Arbeitsleben entzogen wird. Befürchtet wird dadurch eine Verschlechterung der derzeitigen Situation.
Nicht für jeden Werkstattbeschäftigten finde sich am ersten Arbeitsmarkt der richtige Arbeitsplatz. Die Werkstätten seien wichtiger Lebensinhalt für die dort Beschäftigten, bedeuten Teilhabe an der Arbeitswelt unter geschützten Rahmenbedingungen. Viele dort kämen vom ersten Arbeitsmarkt und seien nicht mehr in der Lage, unter den dort herrschenden Bedingungen zu arbeiten. In den Werkstätten können sie weiterhin ihren gesellschaftlichen Beitrag, ihre Arbeitsleistung unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten, erbringen. Auch beim Thema Entgelt bleibt der Entwurf unter den Erwartungen der Beschäftigten.
Der Werkstattrat kritisierte zudem in einer eigenen Pressemitteilung, dass die Werkstatträte Deutschland nicht von Anfang an in den Dialogprozess einbezogen worden seien, obwohl sie und ihre Kolleginnen und Kollegen direkt von dem Gesetzentwurf betroffen sind, sondern erst in der dritten Runde des Dialogprozesses. Unzureichend sei auch, dass der Austausch im Rahmen des Dialog-Prozesses nicht schriftlich festgehalten worden sei und Werkstatträte Deutschland vorab keinerlei Informationen zu den Plänen erhalten habe. Insgesamt befürchten die Werkstatträte eher ein Abschmelzen der Angebote innerhalb der Werkstätten, ohne zumindest eine echte Veränderung in der auskömmlichen Bezahlung erreicht zu haben.
Der Landrat sagte den UWAVertretern seine Unterstützung zu, damit auch Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten möchten, weiterhin eine echte und realistische Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird. Er machte seine klare Haltung für den Erhalt von Arbeitsbereichen in den Werkstätten deutlich. Vereinbart wurde zudem, dass der Landrat die Ulrichswerkstätten auch bald wieder vor Ort besuchen werde, sobald dort die Baumaßnahmen beendet und die sanierten Arbeitsräume wieder bezogen sind. (AZ)