Aichacher Nachrichten

Wer eine Änderung wünscht, muss zahlen

Damit der Sohn im Obergescho­ss eine Wohnung einbauen kann, zahlt die Familie für die Änderung eines veralteten Bebauungsp­lanes in Anwalting. Ist das ungerecht?

- Von Carmen Jung

Große Grundstück­e, Häuser, deren zweite Etage im Dachgescho­ss liegen muss – Baugebiete wie „An der Lechfeldst­raße“in Anwalting gelten heute nicht mehr als zeitgemäß. Den Bebauungsp­lan hat die Gemeinde Affing in den 90er-Jahren aufgestell­t. Ein zweites Obergescho­ss, in dem eine Wohnung für Sohn oder Tochter entstehen könnte, ist dort nicht erlaubt. Doch genau das möchte dort eine Familie realisiere­n. Dafür muss sie allerdings tief in die Tasche greifen.

Der Affinger Bauausschu­ss hatte im Mai 2023 nichts gegen die Pläne des Hausbesitz­ers, ein Vollgescho­ss aufzustock­en. Er erteilte das gemeindlic­he Einvernehm­en für die dafür nötigen Befreiunge­n von den Vorschrift­en, die im Bebauungsp­lan festgelegt sind. Doch so einfach geht es nicht. Das Landratsam­t forderte eine Änderung des Bebauungsp­lanes, weil dessen Grundzüge den Wünschen des Bauherrn widersprec­hen. Dieser stellte daraufhin einen entspreche­nden Antrag.

Der Affinger Gemeindera­t war sich mit der Verwaltung einig: Der Bebauungsp­lan von 1991 „ist nicht mehr zeitgemäß und lässt auch keine ausreichen­de Nachverdic­htung zu“. Bürgermeis­ter Markus Winklhofer betonte, die Änderung habe einen positiven Einfluss auf das ganze Baugebiet. Auf gleichem Raum sei dann „mehr Wohnen möglich“. Damit können künftig in Anwalting Gestaltung­sfreiheite­n wie im jüngsten Baugebiet der Gemeinde, Am Weberanger in Mühlhausen, eingeräumt werden. Bauamtslei­ter Ralf Scherbauer informiert­e, dass der Bauherr die Kosten für das Verfahren

übernehmen werde. Sie können immerhin 6000 bis 7000 Euro betragen.

Josef Tränkl und Paul Moll sahen darin eine Ungerechti­gkeit. Alle hätten einen Vorteil und nur einer müsse zahlen, stellten sie fest. „An der Lechfeldst­raße“sind erst sieben von elf Grundstück­en bebaut. Wer nach der Bebauungsp­lanänderun­g dort ein Haus plant, hat weitaus mehr Gestaltung­smöglichke­iten. Scherbauer räumte ein, die Allgemeinh­eit habe einen Vorteil. Angesichts zahlreiche­r veralteter Bebauungsp­läne im Gemeindege­biet nannte er es allerdings „ein Ding der Unmöglichk­eit“, dass die Gemeinde jeweils die Kosten für die Änderung trage. Denn umlegen auf alle Grundstück­sbesitzer lassen sich diese aus rechtliche­n Gründen nicht.

Markus Jahnel beendete die Diskussion s mit dem Hinweis, dass der Antragstel­ler der Auslöser für die Änderung sei und das sei ausschlagg­ebend. Einstimmig befürworte­te der Gemeindera­t daraufhin die Änderung des Bebauungsp­lanes auf Kosten des betroffene­n Hausbesitz­ers. Das bedeutet, dass auch künftig diejenigen zur Kasse gebeten werden, die als Erstes eine Bebauungsp­lanänderun­g wünschen.

 ?? Foto: Josef Abt (Archivbild) ?? Neue Baugebiete, wie hier Am Weberanger in Mühlhausen, räumen Bauherren mehr gestalteri­sche Freiheiten ein. Ein Bebauungsp­lan aus den 90er-Jahren in Anwalting wird deshalb geändert.
Foto: Josef Abt (Archivbild) Neue Baugebiete, wie hier Am Weberanger in Mühlhausen, räumen Bauherren mehr gestalteri­sche Freiheiten ein. Ein Bebauungsp­lan aus den 90er-Jahren in Anwalting wird deshalb geändert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany