Aichacher Nachrichten

40-Jährige bestiehlt Oma ihres Mannes

Weil sie 30.000 Euro vom Konto der Großmutter gestohlen hat, wird eine Frau in Aichach zu einer Haftstrafe verurteilt. Ihre Berufung gegen das Urteil nimmt sie zurück.

- Von Gerlinde Drexler

30.000 Euro hatte eine 40-Jährige vor drei Jahren, 2021, von der Oma ihres Mannes gestohlen. Sie fälschte die Unterschri­ft der Seniorin und überwies das Geld von deren Konto auf das des Enkels. Bei der Verhandlun­g vor dem Schöffenge­richt Aichach im Juni 2023 wegen Diebstahls und Urkundenfä­lschung hatte die Angeklagte die Vorwürfe zunächst abgestritt­en, dann überrasche­nd ein Geständnis abgelegt. Das Gericht verurteilt­e sie zu einer Haftstrafe. Gegen das Urteil legte die Frau Berufung ein. Nun hat sie auch hier eine Kehrtwende gemacht.

Als die Oma ihre Kontoauszü­ge überprüfte und die Abbuchunge­n entdeckte, hatte sie damals sofort die Frau ihres Enkels in Verdacht. Weil die 40-Jährige „auch in anderen Dingen nicht immer ehrlich gewesen sei“, begründete sie gegenüber der Polizei ihren Verdacht. Die Seniorin

hatte sofort Anzeige erstattet, als sie gesehen hatte, dass 30.000 Euro auf das Konto ihres Enkels abgebucht worden waren. Laut Aussage der Polizeibea­mtin war sich die inzwischen verstorben­e Frau zu 90 Prozent sicher, dass dahinter nicht ihr Enkel, sondern dessen Frau steckte. Vor dem Schöffenge­richt hatte die 40-Jährige zuerst alles abgestritt­en. Sie hatte ausgesagt, dass die Oma ihrem Enkel und ihr das Geld förmlich aufgedräng­t hatte. Wobei die alte Dame auch tatsächlic­h 5000 Euro überwiesen hatte, um dem klammen Enkel unter die Arme zu greifen. Damit hatte es sich dann aber auch.

Die Einschätzu­ng der Seniorin, dass die 40-Jährige nicht immer ganz ehrlich war, belegte auch deren langes Vorstrafen­register mit fast 20 Einträgen. Darin sind eine ganze Reihe von Betrugsdel­ikten aufgeführt. Die Angeklagte, die früher ein Mann gewesen ist, saß auch schon im Gefängnis. Weil sie dort nicht mehr mit weiblichen Hormonen versorgt worden war, plante sie erfolgreic­h einen Ausbruch und stahl dafür die Identität eines früheren Schulfreun­des. Unter dessen Namen mietete sie Wohnungen an und nahm ein Darlehen auf. Die Sache flog auf, als bei dem Schulfreun­d

Strafbefeh­le und Mahnungen eintrafen. Schaden: rund 20.000 Euro. Während der Verhandlun­g vor dem Aichacher Schöffenge­richt saß die Angeklagte deshalb wegen Urkundenfä­lschung und Betrugs gerade eine zweieinhal­bjährige Haftstrafe ab.

Im Fall der Oma ihres Mannes hatte die 40-Jährige zuerst behauptet, dass die alte Dame unter „demenzarti­gen Zuständen“litt und sich nicht mehr daran erinnern konnte, dass sie selbst das Geld überwiesen hatte. Dagegen sprach aber, dass die Angeklagte Ende Dezember 2021 zunächst 4000 Euro in bar abgehoben und kurz darauf für knapp 12.000 Euro einen Anhänger und ein Pferd gekauft hatte – obwohl sie das Geld erst Anfang 2022 auf dem Konto entdeckt haben wollte.

Völlig überrasche­nd legte die Angeklagte bei der Fortsetzun­g der Verhandlun­g im Oktober 2023 ein Geständnis ab. Sie gab zu, die Überweisun­gsträger gestohlen und die Unterschri­ft der Seniorin gefälscht zu haben. Das Schöffenge­richt verurteilt­e sie wegen Diebstahls, Urkundenfä­lschung und Betrugs zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von drei Jahren. Staatsanwä­ltin Melanie Koch hatte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und acht Monaten gefordert, Verteidige­r Christian Geßler zwei Jahre. Als besonders verwerflic­h hatte das Aichacher Schöffenge­richt zum einen gewertet, dass es sich bei den 30.000 Euro um eine hohe Summe gehandelt hatte. Zum anderen, weil sich alles innerhalb der Familie abgespielt und die 40-Jährige ein besonderes Vertrauens­verhältnis ausgenutzt hatte.

Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Berufung eingelegt. Diese war laut Michael Rauh, stellvertr­etender Pressespre­cher am Landgerich­t Augsburg, allerdings auf den Rechtsfolg­enausspruc­h beschränkt. Es ging also nur noch um die Frage der Strafhöhe und gegebenenf­alls die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 30.000 Euro, also die vom Konto der Oma ergaunerte Summe.

Die Berufung hat die Angeklagte laut Rauh dann aber während der Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Augsburg wieder zurückgezo­gen, als das Gericht sie darauf hinwies, dass sie keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig, die 40-Jährige muss die Haftstrafe absitzen und das Geld zurückzahl­en.

Vorstrafen­register der Angeklagte­n ist lang.

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