40-Jährige bestiehlt Oma ihres Mannes
Weil sie 30.000 Euro vom Konto der Großmutter gestohlen hat, wird eine Frau in Aichach zu einer Haftstrafe verurteilt. Ihre Berufung gegen das Urteil nimmt sie zurück.
30.000 Euro hatte eine 40-Jährige vor drei Jahren, 2021, von der Oma ihres Mannes gestohlen. Sie fälschte die Unterschrift der Seniorin und überwies das Geld von deren Konto auf das des Enkels. Bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht Aichach im Juni 2023 wegen Diebstahls und Urkundenfälschung hatte die Angeklagte die Vorwürfe zunächst abgestritten, dann überraschend ein Geständnis abgelegt. Das Gericht verurteilte sie zu einer Haftstrafe. Gegen das Urteil legte die Frau Berufung ein. Nun hat sie auch hier eine Kehrtwende gemacht.
Als die Oma ihre Kontoauszüge überprüfte und die Abbuchungen entdeckte, hatte sie damals sofort die Frau ihres Enkels in Verdacht. Weil die 40-Jährige „auch in anderen Dingen nicht immer ehrlich gewesen sei“, begründete sie gegenüber der Polizei ihren Verdacht. Die Seniorin
hatte sofort Anzeige erstattet, als sie gesehen hatte, dass 30.000 Euro auf das Konto ihres Enkels abgebucht worden waren. Laut Aussage der Polizeibeamtin war sich die inzwischen verstorbene Frau zu 90 Prozent sicher, dass dahinter nicht ihr Enkel, sondern dessen Frau steckte. Vor dem Schöffengericht hatte die 40-Jährige zuerst alles abgestritten. Sie hatte ausgesagt, dass die Oma ihrem Enkel und ihr das Geld förmlich aufgedrängt hatte. Wobei die alte Dame auch tatsächlich 5000 Euro überwiesen hatte, um dem klammen Enkel unter die Arme zu greifen. Damit hatte es sich dann aber auch.
Die Einschätzung der Seniorin, dass die 40-Jährige nicht immer ganz ehrlich war, belegte auch deren langes Vorstrafenregister mit fast 20 Einträgen. Darin sind eine ganze Reihe von Betrugsdelikten aufgeführt. Die Angeklagte, die früher ein Mann gewesen ist, saß auch schon im Gefängnis. Weil sie dort nicht mehr mit weiblichen Hormonen versorgt worden war, plante sie erfolgreich einen Ausbruch und stahl dafür die Identität eines früheren Schulfreundes. Unter dessen Namen mietete sie Wohnungen an und nahm ein Darlehen auf. Die Sache flog auf, als bei dem Schulfreund
Strafbefehle und Mahnungen eintrafen. Schaden: rund 20.000 Euro. Während der Verhandlung vor dem Aichacher Schöffengericht saß die Angeklagte deshalb wegen Urkundenfälschung und Betrugs gerade eine zweieinhalbjährige Haftstrafe ab.
Im Fall der Oma ihres Mannes hatte die 40-Jährige zuerst behauptet, dass die alte Dame unter „demenzartigen Zuständen“litt und sich nicht mehr daran erinnern konnte, dass sie selbst das Geld überwiesen hatte. Dagegen sprach aber, dass die Angeklagte Ende Dezember 2021 zunächst 4000 Euro in bar abgehoben und kurz darauf für knapp 12.000 Euro einen Anhänger und ein Pferd gekauft hatte – obwohl sie das Geld erst Anfang 2022 auf dem Konto entdeckt haben wollte.
Völlig überraschend legte die Angeklagte bei der Fortsetzung der Verhandlung im Oktober 2023 ein Geständnis ab. Sie gab zu, die Überweisungsträger gestohlen und die Unterschrift der Seniorin gefälscht zu haben. Das Schöffengericht verurteilte sie wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Staatsanwältin Melanie Koch hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert, Verteidiger Christian Geßler zwei Jahre. Als besonders verwerflich hatte das Aichacher Schöffengericht zum einen gewertet, dass es sich bei den 30.000 Euro um eine hohe Summe gehandelt hatte. Zum anderen, weil sich alles innerhalb der Familie abgespielt und die 40-Jährige ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt hatte.
Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Berufung eingelegt. Diese war laut Michael Rauh, stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Augsburg, allerdings auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Es ging also nur noch um die Frage der Strafhöhe und gegebenenfalls die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 30.000 Euro, also die vom Konto der Oma ergaunerte Summe.
Die Berufung hat die Angeklagte laut Rauh dann aber während der Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg wieder zurückgezogen, als das Gericht sie darauf hinwies, dass sie keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Das Urteil ist damit rechtskräftig, die 40-Jährige muss die Haftstrafe absitzen und das Geld zurückzahlen.
Vorstrafenregister der Angeklagten ist lang.