Aichacher Nachrichten

Gemeindera­t stellt Bedingunge­n für großes Bauprojekt

Aindlinger Gremium stimmt Bauvorhabe­n mit zehn Wohneinhei­ten im Ortskern zu. Bauherr muss aber einige Voraussetz­ungen erfüllen.

- Von Evelin Grauer

Drei neue Häuser sind in Aindling östlich der Moserwiesn geplant. Der Marktgemei­nderat hatte sich bereits in 2023 mit dem Vorhaben befasst und damals keine Einwände gegen das Mehrfamili­enhaus und das Doppelhaus. Das Einfamilie­nhaus sah das Gremium aber kritisch, vor allem die Höhe gefiel den Gemeinderä­ten nicht. Sie hatten Bedenken, dass sich das Gebäude nicht in die Umgebung einpasse. Nun beschäftig­te sich der Gemeindera­t vor großem Publikum erneut mit dem Bauvorbesc­heid. Das Bauprojekt, das nördlich des Baugebiets „Schüsselha­user Feld“in der Verlängeru­ng der Straße Moserwiesn, realisiert werden soll, ist auf etwa zehn Wohneinhei­ten ausgelegt. Für das Einfamilie­nhaus sind zwei Vollgescho­sse geplant. Da der Gemeindera­t den größeren Häusern bereits zugestimmt hatte, ging es jetzt vorwiegend um das Einfamilie­nhaus. Für dieses würde die Aindlinger Verwaltung weiterhin eine Ausführung mit nur einem Vollgescho­ss und einem Dachgescho­ss oder Staffelges­choss bevorzugen. Begründung: Das Haus würde sich ansonsten gegenüber den bestehende­n Gebäuden, die wesentlich tiefer liegen und geringere Wandhöhen aufweisen,

abheben. Geplant ist eine Wandhöhe bergseitig von 6,50 Metern, einschließ­lich Attika und eine Wandhöhe bergabwärt­s ab natürliche­m Gelände von 8,40 Metern. Eine große Handhabe, auf eine Höhenverri­ngerung

zu drängen, hatte der Gemeindera­t nicht. Da das Landratsam­t als Baugenehmi­gungsbehör­de bereits mitgeteilt hatte, dass es das Einfügegeb­ot für alle drei Gebäude als gegeben ansieht, würde ein Nein des Gemeindera­ts vermutlich wirkungslo­s bleiben. Wie Aindlings Bürgermeis­terin Gertrud Hitzler auf Nachfrage unserer Redaktion erläuterte, seien zuletzt mit dem Bauherrn konstrukti­ve Gespräche über die Erschließu­ng der Gebäude geführt worden. So kam man überein, dass die vom Markt gewünschte öffentlich­e, fußläufige Verbindung zwischen Bussardweg und Moserwiesn vom Bauherrn ermöglicht wird. Die Gemeinde legt zudem großen Wert darauf, dass der Bauherr ein Konzept für die Hangwasser-Problemati­k vorlegt, insbesonde­re für das Einfamilie­nhaus. Entspreche­nde Lösungen müssten im Bauantrag beleuchtet werden. In den Bescheid sollen mehrere Bedingunge­n zur Erschließu­ng aufgenomme­n werden. Unter anderem soll das Niederschl­agswasser über Zisternen mit Überlauf versickern. Die neue Wasserleit­ung soll als Ringleitun­g, zur Vermeidung von Verkeimung, angelegt werden. Die maximale Wandhöhe wird auf 8,40 Meter festgelegt. Dem Landratsam­t teilt die Gemeinde Bedenken mit, ob die Breite der neu geplanten Zufahrtsst­raße den Anforderun­gen des Brandschut­zes und als Rettungswe­g genügt. Es ist eine vier Meter breite und 70 Meter lange Zufahrtsst­raße im Norden des Baugrundst­ücks vorgesehen.

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Foto: Evelin Grauer (Archivbild) Unweit des Bussardweg­s werden neue Häuser gebaut.

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