Gemeinderat stellt Bedingungen für großes Bauprojekt
Aindlinger Gremium stimmt Bauvorhaben mit zehn Wohneinheiten im Ortskern zu. Bauherr muss aber einige Voraussetzungen erfüllen.
Drei neue Häuser sind in Aindling östlich der Moserwiesn geplant. Der Marktgemeinderat hatte sich bereits in 2023 mit dem Vorhaben befasst und damals keine Einwände gegen das Mehrfamilienhaus und das Doppelhaus. Das Einfamilienhaus sah das Gremium aber kritisch, vor allem die Höhe gefiel den Gemeinderäten nicht. Sie hatten Bedenken, dass sich das Gebäude nicht in die Umgebung einpasse. Nun beschäftigte sich der Gemeinderat vor großem Publikum erneut mit dem Bauvorbescheid. Das Bauprojekt, das nördlich des Baugebiets „Schüsselhauser Feld“in der Verlängerung der Straße Moserwiesn, realisiert werden soll, ist auf etwa zehn Wohneinheiten ausgelegt. Für das Einfamilienhaus sind zwei Vollgeschosse geplant. Da der Gemeinderat den größeren Häusern bereits zugestimmt hatte, ging es jetzt vorwiegend um das Einfamilienhaus. Für dieses würde die Aindlinger Verwaltung weiterhin eine Ausführung mit nur einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss oder Staffelgeschoss bevorzugen. Begründung: Das Haus würde sich ansonsten gegenüber den bestehenden Gebäuden, die wesentlich tiefer liegen und geringere Wandhöhen aufweisen,
abheben. Geplant ist eine Wandhöhe bergseitig von 6,50 Metern, einschließlich Attika und eine Wandhöhe bergabwärts ab natürlichem Gelände von 8,40 Metern. Eine große Handhabe, auf eine Höhenverringerung
zu drängen, hatte der Gemeinderat nicht. Da das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde bereits mitgeteilt hatte, dass es das Einfügegebot für alle drei Gebäude als gegeben ansieht, würde ein Nein des Gemeinderats vermutlich wirkungslos bleiben. Wie Aindlings Bürgermeisterin Gertrud Hitzler auf Nachfrage unserer Redaktion erläuterte, seien zuletzt mit dem Bauherrn konstruktive Gespräche über die Erschließung der Gebäude geführt worden. So kam man überein, dass die vom Markt gewünschte öffentliche, fußläufige Verbindung zwischen Bussardweg und Moserwiesn vom Bauherrn ermöglicht wird. Die Gemeinde legt zudem großen Wert darauf, dass der Bauherr ein Konzept für die Hangwasser-Problematik vorlegt, insbesondere für das Einfamilienhaus. Entsprechende Lösungen müssten im Bauantrag beleuchtet werden. In den Bescheid sollen mehrere Bedingungen zur Erschließung aufgenommen werden. Unter anderem soll das Niederschlagswasser über Zisternen mit Überlauf versickern. Die neue Wasserleitung soll als Ringleitung, zur Vermeidung von Verkeimung, angelegt werden. Die maximale Wandhöhe wird auf 8,40 Meter festgelegt. Dem Landratsamt teilt die Gemeinde Bedenken mit, ob die Breite der neu geplanten Zufahrtsstraße den Anforderungen des Brandschutzes und als Rettungsweg genügt. Es ist eine vier Meter breite und 70 Meter lange Zufahrtsstraße im Norden des Baugrundstücks vorgesehen.