Damit der Vermieter nicht mehr reinkommt
Ein Mieter wechselt das Schloss zur Haustür aus. Die Folge: Der Vermieter gelangt nicht mehr in sein eigenes Haus. Es kommt zum Prozess am Amtsgericht Aichach. Der Mieter muss sich wegen Sachbeschädigung verantworten.
Weil er seinen Vermieter daran hindern wollte, unangekündigt ins Haus zu kommen, tauschte ein heute 44-Jähriger eigenmächtig das Schloss an der Haustür aus. Sein Plan ging auf: Der Vermieter gelangte nicht mehr in sein eigenes Haus, das in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis AichachFriedberg steht. Weil bei der Aktion des 44-Jährigen aus Sicht des Vermieters zudem das Schloss und die Tür in Mitleidenschaft gezogen worden waren, zeigte der Vermieter ihn wegen Sachbeschädigung an. Am Amtsgericht Aichach trafen sich beide wieder.
Der Mieter sagte, er wohne seit sechs Jahren in dem Haus. Er habe nie Schwierigkeiten gemacht. Im Gegenteil: In den vergangenen Jahren habe er häufig selbst Reparaturen
vorgenommen. Er arbeite viel, um seine fünfköpfige Familie ernähren zu können. Daher sei er oft erst spätabends oder nachts zu Hause. Seine Frau habe ihm erzählt, dass der Vermieter immer wieder unangekündigt ins Haus gekommen sei. Der Angeklagte erklärte, der Vermieter habe seine Frau beleidigt. Diese sei seit Monaten krank. Der 44-Jährige gab zu, das Türschloss ausgetauscht zu haben: „Aber ich habe nichts kaputtgemacht.“
Der 64-jährige Vermieter beschrieb das Mietverhältnis als weitaus weniger einvernehmlich. Aktuell sei der 44-Jährige mit einer Monatsmiete im Verzug. Seit Jahren gebe es Probleme. Als in der Wohnung des Mieters ein Wasserschaden repariert werden sollte, sei nichts von den Arbeiten erledigt worden, berichtete der Vermieter. Der Angeklagte habe ihn nicht mehr in die Wohnung gelassen. Auch nicht, als wieder Wasser in die Wohnung gesickert sei, nachdem der Mieter eine Satellitenanlage unsachgemäß auf dem Dach installiert hatte. Das Türschloss habe der Mieter „nicht mit Sachverstand, sondern mit Unwissenheit“ausgetauscht. Als der Vermieter ein Angebot von einem Schreiner einholte, war darin von Reparaturkosten von mehreren Hundert Euro die Rede.
Der Vermieter machte deutlich: „Ich konnte nur noch mithilfe der Polizei in mein Haus.“Die Beamten verhalfen ihm immerhin zu einem Zweitschlüssel, den ihnen der Mieter zuvor übergeben hatte. Die Sachbearbeiterin von der Aichacher Polizeiinspektion sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe die Ansicht vertreten, dass sein Wohnbereich bereits unten am Hauseingang beginne und der
Vermieter dort nichts zu suchen habe. Sie habe ihm deutlich gemacht, dass der Flur Gemeinschaftsgrund sei. Einen Schaden an der Tür habe sie nicht feststellen können.
In dem Wohnhaus lebt außer dem Angeklagten und seiner Familie eine zweite Mietpartei. Auch mit dieser hat der Vermieter offenbar Probleme: Nach seiner Darstellung stehen seit Monaten die Mietzahlungen aus, weshalb hier ebenfalls seit Längerem ein Rechtsstreit läuft.
Mit dem 44-Jährigen, der ohne Verteidiger erschienen war, traf er sich nicht das erste Mal vor Gericht: Aus Brandschutzgründen hatte der Mieter den Dachboden räumen müssen, den er zuvor laut Vermieter mit den Sachen seiner Familie voll gestellt hatte. Diese Angelegenheit war Gegenstand eines Zivilprozesses in Aichach gewesen. Er wird wohl nicht der letzte bleiben.
Denn Richter Axel Hellriegel vertrat am Ende des Strafprozesses die Ansicht: „Das gehört eigentlich vor ein Zivilgericht, nicht hierher.“Er stellte das Strafverfahren ein und sagte zum Angeklagten: „Ich finde, dass Sie eine Kriminalstrafe nicht verdient haben.“Hellriegel betonte allerdings auch: „Sie dürfen nicht einfach das Türschloss austauschen.“Es sei unklar, ob der Angeklagte etwas beschädigt habe. Wenn das der Fall sei, müsse er aber dafür bezahlen. Der Richter sagte in Richtung des Mieters und seines Vermieters: „Das müssen Sie vor dem Zivilgericht klären.“Hellriegel mahnte den Angeklagten: „Es muss Ihnen klar sein, wenn häufiger etwas vorkommt – auch, wenn es Kleinigkeiten sind – gibt es auch mal eine Strafe.“