Aichacher Nachrichten

Klauende Cousins schlagen Urteil-Angebot aus

Zwei Paketboten stehlen auf dem Weg von Mering nach Aichach Retourewar­en. Dafür werden sie verurteilt – nachdem sie mit einer Falle und Videos überführt wurden.

- Von Dominik Durner

Insgesamt 25 Mal sollen zwei Cousins zugeschlag­en und Retourewar­en im Wert von 5700 Euro gestohlen haben, nur in sechs Fällen wurden sie letztlich am Amtsgerich­t in Aichach verurteilt: Die beiden Angeklagte­n, 29 und 25 Jahre alt, hatten zwischen Juli und November 2020 auf dem Weg vom Kunden in Mering zum Paketdepot eines Logistikko­nzerns in Aichach Pakete aufgeschni­tten und Kleidung entnommen. Ein Verantwort­licher

des Depots war ihnen auf die Schliche gekommen und hatte den beiden eine Falle gestellt.

Ende Februar fand der erste Teil der Hauptverha­ndlung statt. Wie der Depotveran­twortliche damals schilderte, gab es Beschwerde­n von der baden-württember­gischen Zentrale des Kunden: Nicht alles, was in Mering laut Packlisten eingepackt wurde, sei bei ihr in Baden-Württember­g angekommen. Der Sicherheit­sbeauftrag­te glich daraufhin Packlisten ab und begleitete im November 2020 beim Kunden in Mering ein Paket vom Verpacken bis zur

Auslieferu­ng nach Aichach. Dort angekommen, war das Paket um 300 Gramm und eine Jacke leichter. Im Verdacht: der 29-jährige Kurierfahr­er.

Mit Videoaufna­hmen wies ihm der Sicherheit­sbeauftrag­te des Depots nach, in mindestens fünf Fällen Fahrer einer Fahrt gewesen zu sein, auf der Ware verschwand. Einmal zeigte die Videospur seinen Cousin, der gelegentli­ch einsprang. Da die ehemaligen Chefs der beiden Ende Februar als Zeugen allerdings nicht vor Gericht erschienen, bot Richterin Eva-Maria Grosse den Verteidige­rn Luigi Carta und Friedrich Steeb sowie Staatsanwa­lt Julian Küffer an, eine Einigung auszuhande­ln.

Das Angebot über sieben bis elf Monate Freiheitss­trafe für den 29-Jährigen sowie eine Geldstrafe von 50 bis 90 Tagessätze­n für den 25-Jährigen schlugen die beiden Angeklagte­n aber aus. Als die Verhandlun­g nun fortgesetz­t wurde, erschienen die ehemaligen Vorgesetzt­en. Sie brachten Richterin Grosse aber mangels genauer Einsatzlis­ten nicht die gewünschte Klarheit für die restlichen der 25 Fälle.

Den 29-Jährigen, wohnhaft in Augsburg, verurteilt­e Grosse deshalb wegen Diebstahls in fünf Fällen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Seinen 25-jährigen Cousin, in der Zwischenze­it nach Chemnitz umgezogen, erwartet eine Geldstrafe über 1350 Euro bei 90 Tagessätze­n. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Haft auf Bewährung und Geldstrafe

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