Klauende Cousins schlagen Urteil-Angebot aus
Zwei Paketboten stehlen auf dem Weg von Mering nach Aichach Retourewaren. Dafür werden sie verurteilt – nachdem sie mit einer Falle und Videos überführt wurden.
Insgesamt 25 Mal sollen zwei Cousins zugeschlagen und Retourewaren im Wert von 5700 Euro gestohlen haben, nur in sechs Fällen wurden sie letztlich am Amtsgericht in Aichach verurteilt: Die beiden Angeklagten, 29 und 25 Jahre alt, hatten zwischen Juli und November 2020 auf dem Weg vom Kunden in Mering zum Paketdepot eines Logistikkonzerns in Aichach Pakete aufgeschnitten und Kleidung entnommen. Ein Verantwortlicher
des Depots war ihnen auf die Schliche gekommen und hatte den beiden eine Falle gestellt.
Ende Februar fand der erste Teil der Hauptverhandlung statt. Wie der Depotverantwortliche damals schilderte, gab es Beschwerden von der baden-württembergischen Zentrale des Kunden: Nicht alles, was in Mering laut Packlisten eingepackt wurde, sei bei ihr in Baden-Württemberg angekommen. Der Sicherheitsbeauftragte glich daraufhin Packlisten ab und begleitete im November 2020 beim Kunden in Mering ein Paket vom Verpacken bis zur
Auslieferung nach Aichach. Dort angekommen, war das Paket um 300 Gramm und eine Jacke leichter. Im Verdacht: der 29-jährige Kurierfahrer.
Mit Videoaufnahmen wies ihm der Sicherheitsbeauftragte des Depots nach, in mindestens fünf Fällen Fahrer einer Fahrt gewesen zu sein, auf der Ware verschwand. Einmal zeigte die Videospur seinen Cousin, der gelegentlich einsprang. Da die ehemaligen Chefs der beiden Ende Februar als Zeugen allerdings nicht vor Gericht erschienen, bot Richterin Eva-Maria Grosse den Verteidigern Luigi Carta und Friedrich Steeb sowie Staatsanwalt Julian Küffer an, eine Einigung auszuhandeln.
Das Angebot über sieben bis elf Monate Freiheitsstrafe für den 29-Jährigen sowie eine Geldstrafe von 50 bis 90 Tagessätzen für den 25-Jährigen schlugen die beiden Angeklagten aber aus. Als die Verhandlung nun fortgesetzt wurde, erschienen die ehemaligen Vorgesetzten. Sie brachten Richterin Grosse aber mangels genauer Einsatzlisten nicht die gewünschte Klarheit für die restlichen der 25 Fälle.
Den 29-Jährigen, wohnhaft in Augsburg, verurteilte Grosse deshalb wegen Diebstahls in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Seinen 25-jährigen Cousin, in der Zwischenzeit nach Chemnitz umgezogen, erwartet eine Geldstrafe über 1350 Euro bei 90 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Haft auf Bewährung und Geldstrafe