Aichacher Raser vor Gericht
Mit bis zu 140 Kilometern pro Stunde brettern zwei junge Männer auf einer Passstraße bei Kreuth im Landkreis Miesbach. Was sie nicht wissen: Ein Zivilpolizist filmt ihre Fahrt.
Eine gefährliche Raserfahrt auf einer Passstraße am Tegernsee im Juli vergangenen Jahres hat für zwei Motorradfahrer aus dem Raum Aichach Konsequenzen. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II hat auf Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt, dass sie gegen die beiden Beschuldigten einen Strafbefehl beim Amtsgericht Miesbach wegen eines verbotenen Rennens beantragt hat. Weil die jungen Männer Einspruch dagegen eingelegt haben, kommt es jetzt zu einer Verhandlung vor Gericht.
Die damals 23 und 28 Jahre alten Motorradfahrer lieferten sich an einem Sonntag eine Verfolgungsfahrt. Sie fuhren laut Polizeiangaben mit bis zu 140 Kilometern pro Stunde über die Bundesstraße 307 vom
Achenpass in Richtung Tegernsee, wo wegen Wandererparkplätzen teilweise nur Tempo 70 erlaubt gewesen sei. Der Pass verbindet das Achental (Tirol) im Süden mit dem Tegernseeer Tal im Norden und ist eine beliebte Transitstrecke – in der warmen Jahreszeit aber auch besonders stark von Bikern und Urlaubern frequentiert.
Die Motorradfahrer aus dem Wittelsbacher Land missachteten laut Polizei mehrfach Verkehrsregeln wie durchgezogene Linien, Sperrflächen und Überholverbote. Dabei überholten sie auf der kurvigen Straße den Angaben zufolge mehrere Fahrzeuge, auch andere Motorräder, mit hohem Risiko. Was sie allerdings nicht ahnten: Hinter ihnen fuhr ein Zivilbeamter der Motorradkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit seiner Maschine, der ihre Raserfahrt mit einer Kamera aufzeichnete. Die zivilen Motorräder der Polizeigruppe sind mit einer entsprechenden Video- und Messtechnik ausgestattet.
In Kreuth, etwa sechs Kilometer südlich von Rottach-Egern am Tegernsee, war dann Schluss mit dem illegalen Rennen. Der Polizist hielt die beiden Raser an und konfrontierte sie mit den Aufnahmen. Einige der zuvor überholten Autofahrer hätten die Polizeiaktion mit Hupen und Applaus gelobt, hieß es im Polizeibericht aus dem Sommer. Auch andere betroffene Motorradfahrer hätten sich solidarisch und dem Beamten ein „Daumen hoch“gezeigt.
Die Kontrollgruppen der Polizei sollen auf solchen Ausflugsstrecken die Motorradfahrer sowohl präventiv erreichen als auch Verstöße ahnden und so die hohen Unfallzahlen senken. Erst am Freitag sind im Nachbar-Landkreis Fürstenfeldbruck zwei junge Motorradfahrer bei einem schrecklichen Frontalunfall auf der kurvigen und bei Bikern beliebten, aber unfallträchtigen Strecke zwischen Schöngeising und Mauern (Grafrath) ums Leben gekommen. Ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Dachau überholte ein Auto und übersah dabei vermutlich einen entgegen kommenden 24-jährigen Motorradfahrer aus Fürstenfeldbruck. Die beiden Maschinen krachten frontal ineinander. Beide Männer starben noch am Unfallort.
Das Amtsgericht in Miesbach hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen die beiden Männer aus dem Raum Aichach erlassen. Laut Auskunft von Sprecher Manfred Thür verhängte das Gericht jeweils eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen sowie den Entzug der Fahrererlaubnis mit einer sechsmonatigen Sperrfrist. Die Höhe der Tagessätze hängt vom jeweiligen Nettoeinkommen des Beschuldigten ab. Durch den Einspruch gegen den Strafbefehl wird die Verfolgungsfahrt in einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Miesbach im Mai aufgerollt.