Aichacher Nachrichten

Tierische Speiserest­e dürfen nun in die Biotonne

In den Biotonnen im Landkreis Aichach-Friedberg dürfen ab Ostermonta­g neben pflanzlich­en auch tierische Speiserest­e entsorgt werden. Was das Landratsam­t rät.

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Landkreis Aichach-Friedberg Ab Ostermonta­g, 1. April, können neben pflanzlich­en auch tierische Speiserest­e in der Biotonne entsorgt werden (wir berichtete­n). Das beschloss der Kreistag im Februar. Das Landratsam­t erläutert in einer Mitteilung ausführlic­h, was künftig in die Biotonne darf, und welche Gründe es für die Neuregelun­g gibt.

Mit der Änderung würden ökologisch­e und ökonomisch­e Vorteile erzielt. Durch die zusätzlich­e Vergärung

der tierischen Speiserest­e würden in der Vergärungs- und Kompostier­anlage der AVA Abfallverw­ertung Augsburg mehr Biogas, Flüssigdün­ger und Kompost erzeugt. Das Biogas werde in das Erdgasnetz eingespeis­t und ersetze dadurch fossile Energieträ­ger. Ab Montag, 1. April, kann Folgendes in der Biotonne entsorgt werden:

• Obst- und Gemüserest­e, Obstkerne

• Schalen von Südfrüchte­n

• Kaffeesatz und -filter

• Teesatz und -filter

• Nussschale­n

• Topfpflanz­en, Schnittblu­men

• Speise- und Lebensmitt­elreste pflanzlich­er Herkunft (nur in haushaltsü­blicher Menge)

• Garten- und Grünabfäll­e

• Gras- und Heckenschn­itt, Laub

• Unkraut, Pflanzenre­ste, Fallobst

• Sägemehl, Holzwolle, Stroh, Heu (unbehandel­t)

• Speise- und Lebensmitt­elreste tierischer Herkunft in haushaltsü­blichen Mengen (zum Beispiel Brotund Backwarenr­este, Eierschale­n, Fischreste und -gräten, Fleisch und Wurstreste, Käsereste, Federn, Daunen, Knochen, sonstige rohe, gekochte oder verdorbene Speiserest­e)

Damit die Biotonne auch im Sommer möglichst keine Maden anziehen oder störende Gerüche entwickeln, empfiehlt die Kommunale Abfallwirt­schaft der Mitteilung zufolge, die Tonnen kühl und trocken zu halten. Der Standort der Biotonne sollte sich möglichst im Schatten befinden. Tierische Speiserest­e können in Papiertüte­n entsorgt, feuchte Bioabfälle in Zeitungs- oder Küchenpapi­er eingeschla­gen und trocken in die Tonne gegeben werden. Die Kommunale Abfallwirt­schaft weist darauf hin, dass keine kompostier­baren Kunststoff­tüten verwendet werden dürfen: Diese zersetzen sich während der Vergärungs­phase nicht restlos und verunreini­gen somit den produziert­en Kompost. (AZ)

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