Tierische Speisereste dürfen nun in die Biotonne
In den Biotonnen im Landkreis Aichach-Friedberg dürfen ab Ostermontag neben pflanzlichen auch tierische Speisereste entsorgt werden. Was das Landratsamt rät.
Landkreis Aichach-Friedberg Ab Ostermontag, 1. April, können neben pflanzlichen auch tierische Speisereste in der Biotonne entsorgt werden (wir berichteten). Das beschloss der Kreistag im Februar. Das Landratsamt erläutert in einer Mitteilung ausführlich, was künftig in die Biotonne darf, und welche Gründe es für die Neuregelung gibt.
Mit der Änderung würden ökologische und ökonomische Vorteile erzielt. Durch die zusätzliche Vergärung
der tierischen Speisereste würden in der Vergärungs- und Kompostieranlage der AVA Abfallverwertung Augsburg mehr Biogas, Flüssigdünger und Kompost erzeugt. Das Biogas werde in das Erdgasnetz eingespeist und ersetze dadurch fossile Energieträger. Ab Montag, 1. April, kann Folgendes in der Biotonne entsorgt werden:
• Obst- und Gemüsereste, Obstkerne
• Schalen von Südfrüchten
• Kaffeesatz und -filter
• Teesatz und -filter
• Nussschalen
• Topfpflanzen, Schnittblumen
• Speise- und Lebensmittelreste pflanzlicher Herkunft (nur in haushaltsüblicher Menge)
• Garten- und Grünabfälle
• Gras- und Heckenschnitt, Laub
• Unkraut, Pflanzenreste, Fallobst
• Sägemehl, Holzwolle, Stroh, Heu (unbehandelt)
• Speise- und Lebensmittelreste tierischer Herkunft in haushaltsüblichen Mengen (zum Beispiel Brotund Backwarenreste, Eierschalen, Fischreste und -gräten, Fleisch und Wurstreste, Käsereste, Federn, Daunen, Knochen, sonstige rohe, gekochte oder verdorbene Speisereste)
Damit die Biotonne auch im Sommer möglichst keine Maden anziehen oder störende Gerüche entwickeln, empfiehlt die Kommunale Abfallwirtschaft der Mitteilung zufolge, die Tonnen kühl und trocken zu halten. Der Standort der Biotonne sollte sich möglichst im Schatten befinden. Tierische Speisereste können in Papiertüten entsorgt, feuchte Bioabfälle in Zeitungs- oder Küchenpapier eingeschlagen und trocken in die Tonne gegeben werden. Die Kommunale Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass keine kompostierbaren Kunststofftüten verwendet werden dürfen: Diese zersetzen sich während der Vergärungsphase nicht restlos und verunreinigen somit den produzierten Kompost. (AZ)