Opposition klagt gegen Nachtragsetat
AfD kündigt Gang vor Verfassungsgerichtshof an, SPD und FDP planen Gutachten.
Stuttgart. Alle drei Oppositionsfraktionen im Landtag von Baden-Württemberg zweifeln die Rechtmäßigkeit des Nachtrags zum Doppelhaushalt 2020/21 an. AfD-Fraktionschef Bernd Gögel kündigte am Dienstag eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof an. Unabhängig davon wollen SPD und FDP gemeinsam ein Gutachten in Auftrag geben, um sich ebenfalls für eine mögliche Klage zu munitionieren.
Die grün-schwarze Koalition will an diesem Mittwoch mit Blick auf Corona das Andauern einer Naturkatastrophe feststellen, was ihr die Aufnahme neuer Schulden erlaubt. Für die Feststellung genügt die einfache Mehrheit. Anschließend will sie den Nachtrag mit einer Rekordverschuldung von 13,5 Milliarden Euro beschließen.
„Dieser Haushalt ist eine Unverschämtheit gegenüber dem Landtag“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch dieser Zeitung. So mangele es an Transparenz. Die zentrale Frage, die das Gutachten klären solle, sei aber, ob sich die Landesregierung noch auf das Andauern einer Naturkatastrophe berufen könne. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, es dränge sich der Eindruck auf, dass es bei diesem Nachtragshaushalt mehr um die Finanzierung von Wahlgeschenken als um die Bekämpfung von Corona gehe. AfD-Fraktionschef Gögel hält Corona generell für eine nur vorgeschobene Begründung: Eine „herbstliche Grippesaison“sei keine Naturkatastrophe.