Hauk weist Vorwürfe zurück
Opposition kann Landwirtschaftsminister keine Kumpanei nachweisen. Dafür gerät „SoKo Tierschutz“wegen zurückgehaltener Informationen in die Kritik.
In einer mit Spannung erwarteten Landtags-Anhörung hat Landes-Agrarminister Peter Hauk (CDU) am Dienstag Vorwürfe zurückgewiesen, er habe am Schlachthof Gärtringen Maßnahmen gegen Tierquälerei unterbunden. Der Minister warf statt dessen der Organisation „SoKo Tierschutz“vor, durch Zurückhalten von Videomaterial verlängerte Tierwohlgefährdung in Kauf genommen zu haben.
Der Gärtringer Schlachthof im Kreis Böblingen ist seit Anfang September geschlossen. Ende August hatte „SoKo Tierschutz“Video-Aufnahmen online gestellt, auf denen Misshandlungen von Tieren zu sehen sind. Eine Woche später berichtete das ARD-Magazin „Fakt“anhand des SoKo-Materials über die Vorwürfe. Der Schlachthof ist eine genossenschaftlich geführte Einrichtung von Bauern und Metzgern.
„Was mich dabei ärgert: Nicht zum ersten Mal wurde von SoKo Tierschutz Material zurückgehalten, bis ein geeigneter Sendetermin gefunden war“, sagte Hauk. „Nachdem die Aufnahmen vom Juli stammten, hätte ich erwartet, dass zum Wohl der Tiere die Bilder unmittelbar an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Aber das ist nicht passiert.“
Zwangsgeld hat mit späteren Vorwürfen zu Tierleid nichts zu tun.
Peter Hauk Agrarminister
Sein Ministerium habe Anfang August von der Existenz der Bilder erfahren. Aufforderungen, das Material den amtlichen Stellen zur Verfügung zu stellen, sei SoKo Tierschutz aber bis Mitte September nicht nachgekommen.
Die öffentliche Anhörung im Agrarausschuss des Landtags war von den Oppositionsfraktionen SPD und FDP angesetzt worden – auch weil inzwischen bekannt geworden war, dass Hauk im April ein Zwangsgeld des Landratsamtes Böblingen ausgesetzt hatte, das für die Überwachung des Schlachthofes zuständig ist. Der Betrieb sollte damit zur Beseitigung von Missständen bewegt werden. Der Vorsitzende der Schlachthofgenossenschaft, Wilhelm Dengler, ist CDU-Mitglied wie Hauk selbst.
Man könne „den Verdacht des Parteienklüngels und des Amtsmissbrauchs nicht mehr hinwegkaschieren“, hatte SPD-Tierschutzsprecher Jonas Weber im Vorfeld der Sitzung erklärt. FDP-Kollege Klaus Hoher rügte einen „Freundschaftsdienst“und „das offensichtliche Fehlverhalten des Landwirtschaftsministers Hauk“.
Doch der konterte: Bei dem Zwangsgeld im Frühjahr sei es überhaupt nicht um Vorwürfe von Tierquälerei gegangen. Hauks Ministerium hatte 2018 in einem Monitoring alle Schlachthöfe des Landes auf Missstände untersucht. Dabei gab es auch für Gärtringen eine Mängelliste. Wie Hauk nun betonte, habe aber nichts davon mit unmittelbarem Tierleid zu tun gehabt. In so einem Fall hätte das Landratsamt, wie er sagte, gar kein Zwangsgeld verhängen dürfen, sondern unmittelbar Abhilfe schaffen müssen – notfalls durch eine Betriebsschließung.
Der Minister räumte ein, dass es im Winter 2019/20 eine anony- me Anzeige gegen den Schlacht- hof gegeben habe, in der es auchndhabe um Tierleid gegangen sei. Dieser sei aber wie von vom der Staatsanwaltschaft Landratsamt nachgegangen worden – die Vorwürfe wurden nicht bestätigt. Darauf müsse er sich als Minister verlassen dürfen. Die Behauptung einer persönlichen Verbindung zu Schlachthof-Chef Dengler, der inzwischen seine Demission zum Jahresende erklärt hat, wies Hauk zurück. Er den Betrieb auf dessen Einladung im Februar besichtigt, noch bevor das Zwangsgeld festgesetzt wurde. Der Schlachthof hatte seit dem Monitoring nur Teile der Mängelliste abgearbeitet. Im März und April sei Dengler mehrfach schriftlich im Ministerium vorstellig geworden, um sich über das Landratsamt zu beschweren. Hauk habe bestätigt, dass die Liste unverändert abzuarbeiten sei. Lediglich auf dem Höhepunkt der Corona-Krise, als es überall im Land um Unterstützung für die Wirtschaft und um die Aufrechterhaltung der Lebensmittelkette ging, habe er entschieden, die vom Landrat inzwischen festgesetzten Zwangsgelder von 12 000 Euro auszusetzen unter der Auflage, dass der Schlachthof ein Lösungskonzept erarbeite. Im August habe man dem Landratsamt mitgeteilt, dass das Zwangsgeld wieder eingesetzt werden könne. Der Opposition gelang es in der knapp zweieinhalbstündigen Sitzung nicht, Hauks Darstellung zu widerlegen.