Rechnungshof gegen langen Tilgungszeitraum
Baden-Württemberg sieht Teile des Investitionsprogramms kritisch, da nicht bei allen Maßnahmen ein Bezug zur Pandemie-Bekämpfung erkennbar sei. Dies gelte etwa für die Digitalisierung des Straßenbaus oder die Holzbauoffensive. Bei der vorgesehenen Tilgungsfrist von 25
Jahren zweifeln die obersten Kassenprüfer des Landes sogar die Rechtmäßigkeit. Sie halten maximal 15 Jahre für vertretbar.
hält indes an ihren Plänen fest. „Wir haben uns mit den Anregungen des Rechnungshofes auseinandergesetzt. Wir bleiben bei unserer Position und unserem Ziel: Wir wollen Baden-Württemberg gut durch und aus der Krise bringen und in eine erfolgreiche Zukunft führen“, sagte Grünen-Finanzexpertin Thekla Walker. Mit dem Tilgungsplan handele die Regierungskoalition „nach dem Prinzip Maß und Mitte“.